25.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenlücke zwischen den Geschlechtern

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Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften.

Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen betrug 2015 insgesamt 53 Prozent. Das geht aus der Antwort (18/13119) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Differenziert nach den verschiedenen Systemen der Alterssicherung bedeutet das: In der Gesetzlichen Rentenversicherung betrug der Abstand der Renten 45 Prozent, bei der Betrieblichen Altersversorgung 60 Prozent und bei der privaten Altersvorsorge 14 Prozent.

Frauen deutlich benachteiligt

Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.07.2017/ Viola C. Didier)


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