25.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenlücke zwischen den Geschlechtern

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften.

Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen betrug 2015 insgesamt 53 Prozent. Das geht aus der Antwort (18/13119) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Differenziert nach den verschiedenen Systemen der Alterssicherung bedeutet das: In der Gesetzlichen Rentenversicherung betrug der Abstand der Renten 45 Prozent, bei der Betrieblichen Altersversorgung 60 Prozent und bei der privaten Altersvorsorge 14 Prozent.

Frauen deutlich benachteiligt

Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)