25.07.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenlücke zwischen den Geschlechtern

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt. Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften.

Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen betrug 2015 insgesamt 53 Prozent. Das geht aus der Antwort (18/13119) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Differenziert nach den verschiedenen Systemen der Alterssicherung bedeutet das: In der Gesetzlichen Rentenversicherung betrug der Abstand der Renten 45 Prozent, bei der Betrieblichen Altersversorgung 60 Prozent und bei der privaten Altersvorsorge 14 Prozent.

Frauen deutlich benachteiligt

Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen.

(Dt. Bundestag, hib vom 24.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


29.07.2026

BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren

Werden im Rahmen einer Schenkung oder eines Nachlasses Grundstücke unentgeltlich übertragen, ist deren Wert für erbschaft- oder schenkungsteuerliche Zwecke zu ermitteln.

weiterlesen
BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht