29.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2017 dafür seine Zustimmung erteilt.

Das Plus bei der Rente kommt bei den Rentnern zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto sein. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

(DRV Bund, PM vom 26.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht