29.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2017 dafür seine Zustimmung erteilt.

Das Plus bei der Rente kommt bei den Rentnern zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto sein. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

(DRV Bund, PM vom 26.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


09.04.2026

Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Ungewisse Rückbauansprüche dürfen beim Vermieter bilanziell erst bei gesichertem Entstehen aktiviert werden, entschied der BFH.

weiterlesen
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


09.04.2026

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Auch ohne eigenes Handeln können Rechtsänderungen im Ausland stille Reserven in Deutschland steuerlich auslösen, entschied der BFH.

weiterlesen
„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten

Meldung

©rawpixel /123rf.com


08.04.2026

Neue Task Force zur Influencerbesteuerung

Thüringen verschärft die Prüfung von Influencer-Einnahmen mithilfe einer Task Force und setzt zugleich auf Aufklärung über Steuerpflichten.

weiterlesen
Neue Task Force zur Influencerbesteuerung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)