29.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenerhöhung zum 1. Juli

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Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2017 dafür seine Zustimmung erteilt.

Das Plus bei der Rente kommt bei den Rentnern zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto sein. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

(DRV Bund, PM vom 26.06.2017/ Viola C. Didier)


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