29.06.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rentenerhöhung zum 1. Juli

Beitrag mit Bild

©bilderstoeckchen/fotolia.com

Zum 1. Juli 2017 erhalten Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent. Der Bundesrat hatte am 2. Juni 2017 dafür seine Zustimmung erteilt.

Das Plus bei der Rente kommt bei den Rentnern zu unterschiedlichen Zeitpunkten an. Wenn die Rente im April 2004 oder später begonnen hat, wird sie nachschüssig am Monatsende gezahlt. Die erhöhte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende Juli auf dem Konto sein. Wer bis März 2004 Rentner wurde, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für Juli erhält man also bereits Ende Juni. Die Zahlung der erhöhten Rente erfolgt automatisch. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

(DRV Bund, PM vom 26.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)