• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rente mit 63: Betriebe wollen Mitarbeiter halten

24.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Rente mit 63: Betriebe wollen Mitarbeiter halten

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Ein Viertel der Betriebe mit Mitarbeitern, die von der Rente mit 63 Gebrauch machen, versucht die Mitarbeiter zu halten. Das zeigt eine aktuelle Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Als Bestandteil des Rentenpakets wurde zum 1. Juli 2014 die so genannte Rente mit 63 eingeführt. Elf Prozent der Betriebe in Deutschland sind nach eigener Aussage von der Rente mit 63 betroffen, weil Mitarbeiter bereits ausgeschieden sind oder die Betriebe dies demnächst erwarten. Aufgrund der Unterschiede in der Altersstruktur der Beschäftigten stellt sich die Situation je nach Branche unterschiedlich dar. Während in den Branchen „Kunst, Unterhaltung, Erholung“, „Information und Kommunikation“ oder im Gastgewerbe weniger als fünf Prozent der Betriebe von der Rente mit 63 in den nächsten drei Jahren betroffen sind, liegt der Anteil in der öffentlichen Verwaltung bei mehr als 30 Prozent.

Attraktive Angebote sollen Mitarbeiter binden

Ein Viertel der Betriebe mit entsprechenden Mitarbeitern versucht, diese älteren Mitarbeiter zu halten. Sie bieten beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten, Lohnerhöhungen, Beförderungen oder Prämien an. Betriebe, die bei der Personalrekrutierung von Fachkräfteengpässen betroffen sind, versuchen besonders häufig, ihre Mitarbeiter zum Verbleib im Betrieb zu motivieren.

Größere Unternehmen greifen zur Umstrukturierung

Gut die Hälfte der Betriebe plant bei einem Ausscheiden von Mitarbeitern durch die Rente mit 63 den Ersatz durch Externe, also Neueinstellungen. Fast ein Drittel der Betriebe will mit internen Umstrukturierungsmaßnahmen reagieren, etwa durch technische und organisatorische Veränderungen. „Die Art der Reaktion und die Maßnahmen sind dabei wesentlich von den Flexibilitätspotenzialen der Betriebe abhängig: Je größer der Betrieb, desto eher ist er in der Lage, das Ausscheiden von Mitarbeitern durch interne Umstrukturierungen zu kompensieren“, heißt es in der IAB-Studie.

(IAB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


12.02.2026

Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Die Anzeigepflicht des Notars nach § 18 GrEStG ist eine eigenständige Pflicht, verleiht ihm jedoch keine verfahrensrechtliche Stellung im Grunderwerbsteuerverfahren.

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Wiedereinsetzung setzt Beteiligtenstellung voraus

Meldung

©sdecoret/fotolia.com


12.02.2026

Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Der Gesetzentwurf legt fest, wie die Vorgaben der KI-Verordnung national umgesetzt werden, bestimmt zuständige Behörden und schafft Rechtssicherheit.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung

Steuerboard

Carolin Stehr


11.02.2026

Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG

Mit Urteilen vom 25.11.2025 (VIII R 22/23, VIII R 15/22) hat der BFH zur Anwendung der investmentsteuerrechtlichen Teilfreistellung bei der Veräußerung sog. Alt-Anteile nach § 56 InvStG Stellung genommen.

weiterlesen
Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)