27.06.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rekordstrafe für Google

Beitrag mit Bild

©Yingko/fotolia.com

Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße von 2,42 Mrd. Euro gegen Google verhängt, da das Unternehmen gegen das EU-Kartellrecht verstoßen hat.

Das Unternehmen Google hat seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es einem anderen Google-Produkt – seinem Preisvergleichsdienst – einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft hat. Das Unternehmen muss dieses Verhalten nun innerhalb von 90 Tagen abstellen. Ansonsten muss es Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet zahlen. Außerdem drohen Google zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten. Die neue EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher, Schadensersatz zu erhalten.

Verstoß gegen das EU-Kartellrecht

„Google hat viele innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber. Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, so Vestager. „Googles Verhalten ist nach den EU-Kartellvorschriften unzulässig. Google hat anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können.“

(EU-Kommission, PM vom 27.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© bluedesign/fotolia.com


02.02.2026

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Die Entschließung des Bundesrates vom 30.01.2026 fordert eine effektivere Bekämpfung der
Finanzkriminalität und der Steuerhinterziehung.

weiterlesen
Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Steuerboard

Dmytro Shyshkin


02.02.2026

Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026

Mit Datum vom 19.01.2026 hat das BMF das finale Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) veröffentlicht.

weiterlesen
Tax-Compliance-Praxis: Das finale BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten vom 19.01.2026

Meldung

Der Betrieb


02.02.2026

IPSASB: Klimabezogener Berichtsstandard für den öffentlichen Sektor

Der neue Klimaberichtsstandard IPSASB SRS 1 verpflichtet öffentliche Einrichtungen zur transparenten Offenlegung klimabezogener Informationen in ihren Finanzberichten.

weiterlesen
IPSASB: Klimabezogener Berichtsstandard für den öffentlichen Sektor
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)