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21.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reisevermittler: Frist in Buchungsbestätigung problematisch

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Kein perfekter Urlaub: Wäre die Klausel zulässig gewesen, wären spätere Reklamationen faktisch ausgeschlossen worden.

Die Berichtigung einer fehlerhaften Buchungsbestätigung darf nicht mit einer Frist verbunden sein, entschied das Landgericht Leipzig.

Schickt ein Reisevermittler eine Bestätigung der Buchungsanfrage, darf er eine Korrektur der darin enthaltenen Daten nicht an die Bedingung knüpfen, dass der Kunde Änderungswünsche innerhalb einer Frist mitteilt. Die Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen, weil sie spätere Änderungen auch dann ausschließt, wenn die Reisedaten in der Bestätigungsmail von der Buchungsanfrage abweichen. Das hat das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Travel24.com AG entschieden ( Urteil 08 O 1954/14 vom 18.09.2015).

Reklamation faktisch ausgeschlossen

Die Kunden des Online-Reisevermittlers erhielten nach Absendung ihrer Buchungsfrage eine Bestätigungsmail. Darin forderte sie das Unternehmen auf, die in der Mail aufgeführten Reisedaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen vom Buchungswunsch innerhalb einer gesetzten Frist mitzuteilen. Später eingehende Änderungswünsche könnten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, hieß es. Wäre die Klausel zulässig, hätte der Kunde mit Ablauf der Frist bestätigt, dass alle Angaben in der Buchungsbestätigung korrekt sind und seinem Buchungswunsch entsprechen. Damit wäre eine spätere Reklamation faktisch ausgeschlossen – selbst wenn die Buchungsbestätigung etwa wegen eines technischen Fehlers von der Buchungsanfrage abweicht.

Weitere Kritikpunkte der Richter

Darüber hinaus monierte das Landgericht Leipzig, dass sich die Klausel auf alle Daten in der Bestätigungsmail bezog – auch auf solche, die der Kunde in seiner Anfrage nicht selbst eingegeben hat. So enthielten die Bestätigungen teilweise auch Mitteilungen über geänderte Flugzeiten des Reiseveranstalters.

(vzbv / Viola C. Didier)


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