Schneller als gedacht hat sich die Koalition in der vergangenen Woche auf einen Regierungsentwurf zur Neuregelung des Erbschaftsteuergesetzes geeinigt. Doch beseitigt der Regierungsentwurf alle „technischen“ Mängel des vorangegangenen Referentenentwurfs?
Der vorgelegte Regierungsentwurf sieht zur Beseitigung der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten verfassungsrechtlichen Mängel des bestehenden Erbschaftssteuergesetzes einige Neuerungen vor. Als wesentliche Änderungen zum vorhergehenden Referentenentwurf sind die Anhebung der maßgeblichen Erwerbsgrenzen von 20 Mio. Euro auf 26 Mio. Euro und korrespondierend 40 Mio. Euro auf 52 Mio. Euro sowie die Verringerung des Sockelbefreiungsbetrags im Abschmelzungsmodell auf 20 Prozent statt 25 Prozent bei der Regel- und 35 Prozent statt 40 Prozent bei der Vollverschonung zu nennen. Ferner führt der Regierungsentwurf eine Ausnahme bei Geldmitteln, Zahlungsmitteln und Forderungen für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen ein. Doch sind damit bereits alle kritisierten Mängel des Referentenentwurfs beseitigt?
Der praxisnahe Kurzkommentar von RA/StB Dipl.-Fw. Dr. Jörg Stalleiken stellt den Regierungsentwurf im Einzelnen vor und geht insbesondere auf Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf ein.
Den Fachbeitrag finden Sie hier:
DER BETRIEB, Heft 29/2015 vom 17.07.2015, Seite 1628 ff.
DB0708092
(DER BETRIEB / RA/StB Dipl.-Fw. Dr. Jörg Stalleiken / Viola C. Didier)