• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Regierungsentwurf: Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde

15.08.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierungsentwurf: Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Im Vergleich zum Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf wenige, zum Teil rein sprachliche Änderungen vor. Als neue Regelung enthält der Regierungsentwurf in § 144 ZPO einen neuen Absatz 3. Danach sollen die Vorschriften, die eine auf Antrag angeordnete Einnahme des Augenscheins oder Begutachtung durch Sachverständige zum Gegenstand haben, entsprechend angewendet werden. Dies entspricht der von der BRAK in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußerten Anregung. Die weiteren von der BRAK in ihrer Stellungnahme geäußerten Bedenken sind indes nicht in den Regierungsentwurf eingeflossen.

Nichtzulassungsbeschwerde: So geht es weiter

Nicht mehr enthalten im Regierungsentwurf vom 31.07.2019 ist die noch im Referentenentwurf in §§ 72a, 119a GVG-E vorgesehene Möglichkeit, Land- bzw. Oberlandesgerichten Zivilkammern bzw. -senate für Kommunikations- und Informationstechnologie zu bilden. Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Die BRAK wird das weitere Gesetzgebungsverfahren begleiten.

Zum Hintergrund

Die aktuelle gesetzliche Regelung, wonach die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen einen Beschwerdewert von mehr als 20 000 Euro erfordert, ist seit dem Jahr 2002 fortlaufend befristet, zuletzt bis zum 31.12.2019. Das Fehlen einer verlässlichen Regelung ist auf Dauer unbefriedigend. Es bedarf daher einer sachgerechten und dauerhaften Regelung für die Nichtzulassungsbeschwerde.

(BRAK, PM vom 14.08.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


05.03.2026

„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Sammelbezeichnungen wie „Mixpalette“ auf Rechnungen genügen nicht, wenn sie keine klare Identifizierung der gelieferten Waren ermöglichen.

weiterlesen
„Mixpalette“: Vorsteuer scheitert an ungenauen Rechnungen

Steuerboard

Caroline Ruschen


04.03.2026

Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte

Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt.

weiterlesen
Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)