06.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung überprüft Patentrecht

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Die Bundesregierung überprüft nach eigenen Angaben das Patentrecht auf Anpassungs- und Modernisierungsbedarf. Nach Durchführung der Prüfung werde in Abhängigkeit von ihrem Ergebnis einen Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Der technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, führt zu einer rasant zunehmenden Komplexität neuer Produkte. Damit steigen auch die Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz. Patentschutz kann so auch zum Wettbewerbshindernis werden. Insbesondere in der Technologiebranche nutzen Unternehmen Patente als wichtige Waffe im Konkurrenzkampf. Wirtschaftsvertreter fordern daher eine Überarbeitung des deutschen Patentrechts. Insbesondere seitens der mittelständischen Unternehmen und der freien Erfinder wird auch die Effektivität des Patentwesens kritisiert.

Kritik an langer Verfahrensdauer

Mit Blick auf die in der Anfrage der FDP zitierte Kritik unter anderem an der langen Verfahrensdauer der Patentprüfung werde langfristig eine mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren ab Stellung des Prüfungsantrages angestrebt. 2017 habe der Mittelwert 4,5 Jahre betragen. Über eine schnelle Besetzung der mit den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 neu zugewiesen Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinaus verfolge die Bundesregierung weitere Maßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung. Zahlen zu den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Patentrechtsverletzungen lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es weiter in der Antwort

(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Meldung

©animaflora/fotolia.com


25.02.2026

110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Tritt der Arbeitgeber bei einer Abschiedsfeier als Gastgeber auf, bestimmt er die Gästeliste und steht ein beruflicher Anlass im Vordergrund, liegt kein Arbeitslohn vor.

weiterlesen
110-Euro-Grenze: BFH setzt neue Maßstäbe bei Abschiedsfeiern

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.02.2026

Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil

Auch hochpreisige Wirtschaftsgüter können „Gegenstände des täglichen Gebrauchs“ sein, sodass deren Gewinn beim Verkauf steuerfrei bleiben kann.

weiterlesen
Kein Spekulationsgeschäft trotz Luxus-Wohnmobil
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)