06.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung überprüft Patentrecht

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Die Bundesregierung überprüft nach eigenen Angaben das Patentrecht auf Anpassungs- und Modernisierungsbedarf. Nach Durchführung der Prüfung werde in Abhängigkeit von ihrem Ergebnis einen Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Der technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, führt zu einer rasant zunehmenden Komplexität neuer Produkte. Damit steigen auch die Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz. Patentschutz kann so auch zum Wettbewerbshindernis werden. Insbesondere in der Technologiebranche nutzen Unternehmen Patente als wichtige Waffe im Konkurrenzkampf. Wirtschaftsvertreter fordern daher eine Überarbeitung des deutschen Patentrechts. Insbesondere seitens der mittelständischen Unternehmen und der freien Erfinder wird auch die Effektivität des Patentwesens kritisiert.

Kritik an langer Verfahrensdauer

Mit Blick auf die in der Anfrage der FDP zitierte Kritik unter anderem an der langen Verfahrensdauer der Patentprüfung werde langfristig eine mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren ab Stellung des Prüfungsantrages angestrebt. 2017 habe der Mittelwert 4,5 Jahre betragen. Über eine schnelle Besetzung der mit den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 neu zugewiesen Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinaus verfolge die Bundesregierung weitere Maßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung. Zahlen zu den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Patentrechtsverletzungen lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es weiter in der Antwort

(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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