06.03.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung überprüft Patentrecht

Beitrag mit Bild

©Falko Müller/fotolia.com

Die Bundesregierung überprüft nach eigenen Angaben das Patentrecht auf Anpassungs- und Modernisierungsbedarf. Nach Durchführung der Prüfung werde in Abhängigkeit von ihrem Ergebnis einen Gesetzentwurf vorgelegt, heißt es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Der technologische Fortschritt, insbesondere die Digitalisierung, führt zu einer rasant zunehmenden Komplexität neuer Produkte. Damit steigen auch die Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz. Patentschutz kann so auch zum Wettbewerbshindernis werden. Insbesondere in der Technologiebranche nutzen Unternehmen Patente als wichtige Waffe im Konkurrenzkampf. Wirtschaftsvertreter fordern daher eine Überarbeitung des deutschen Patentrechts. Insbesondere seitens der mittelständischen Unternehmen und der freien Erfinder wird auch die Effektivität des Patentwesens kritisiert.

Kritik an langer Verfahrensdauer

Mit Blick auf die in der Anfrage der FDP zitierte Kritik unter anderem an der langen Verfahrensdauer der Patentprüfung werde langfristig eine mittlere Verfahrensdauer von drei Jahren ab Stellung des Prüfungsantrages angestrebt. 2017 habe der Mittelwert 4,5 Jahre betragen. Über eine schnelle Besetzung der mit den Haushaltsgesetzen 2018 und 2019 neu zugewiesen Prüferstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hinaus verfolge die Bundesregierung weitere Maßnahmen mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung. Zahlen zu den in der Anfrage ebenfalls thematisierten Patentrechtsverletzungen lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es weiter in der Antwort

(Dt. Bundestag, hib vom 05.03.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)