29.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Regierung prüft Digitalsteuer

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Die Digitalisierung hat zu Problemen bei der Besteuerung international tätiger Konzerne geführt. Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung nun den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag einer Digitalsteuer.

Digitalen Konzernen gelingt es durch das Ausnutzen von steuerlichen Sonderregimen häufig, in Europa keine Steuern zu zahlen und ihre Gewinne in Steuersümpfe zu verlagern. Häufig müssen sie deshalb effektiv deutlich weniger Steuern auf ihren Gewinn entrichten als herkömmliche Unternehmen. Die Europäische Union hat demnach ein besonderes Interesse daran, diese Fehlentwicklung im internationalen Steuerrecht zu beseitigen.

Faire Besteuerung aller Unternehmen

Mit dem Ziel einer fairen Besteuerung aller Unternehmen forderten Frankreich, Spanien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam die Entwicklung einer digitalen Ausgleichsteuer. Diese soll sicherstellen, dass in Europa erzielte Gewinne von Digitalunternehmen auch mindestens einmal in Europa versteuert werden.

Anpassung des Steuerrechts an die Digitalisierung

Angestrebt wird nun eine Lösung unter dem Schirm der OECD, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/2803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Welche Unternehmen unter die Digitalsteuer fallen würden, kann nach Angaben der Regierung noch nicht gesagt werden. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Kommission, das Steuerrecht an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.

(Dt. Bundestag, hib vom 28.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht