Die Digitalisierung hat zu Problemen bei der Besteuerung international tätiger Konzerne geführt. Aus diesem Grund prüft die Bundesregierung nun den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag einer Digitalsteuer.
Digitalen Konzernen gelingt es durch das Ausnutzen von steuerlichen Sonderregimen häufig, in Europa keine Steuern zu zahlen und ihre Gewinne in Steuersümpfe zu verlagern. Häufig müssen sie deshalb effektiv deutlich weniger Steuern auf ihren Gewinn entrichten als herkömmliche Unternehmen. Die Europäische Union hat demnach ein besonderes Interesse daran, diese Fehlentwicklung im internationalen Steuerrecht zu beseitigen.
Faire Besteuerung aller Unternehmen
Mit dem Ziel einer fairen Besteuerung aller Unternehmen forderten Frankreich, Spanien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam die Entwicklung einer digitalen Ausgleichsteuer. Diese soll sicherstellen, dass in Europa erzielte Gewinne von Digitalunternehmen auch mindestens einmal in Europa versteuert werden.
Anpassung des Steuerrechts an die Digitalisierung
Angestrebt wird nun eine Lösung unter dem Schirm der OECD, erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/2803) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Welche Unternehmen unter die Digitalsteuer fallen würden, kann nach Angaben der Regierung noch nicht gesagt werden. Insgesamt unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der EU-Kommission, das Steuerrecht an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen.
(Dt. Bundestag, hib vom 28.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)