10.05.2016

Meldung, Steuerrecht

Regierung lehnt Streubesitz-Steuer ab

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Bei der möglichen Einführung einer Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne als Streubesitz sollen keinesfalls neue steuerliche Belastungen bei der Finanzierung junger innovativer Unternehmen entstehen.

Der Bundesrat verlangt eine steuerliche Regelung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz. Diese habe die Bundesregierung selbst angekündigt; sie fehle aber jetzt im Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045), so der Bundesrat.

Eine Regelung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz sei notwendig, um die Möglichkeiten zu steuerlichen Gestaltungen zu vermeiden, die sich aus der Ungleichbehandlung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz ergeben würden.

Neuerungen für Business Angels?

Zugleich vertritt die Länderkammer die Auffassung, dass bei einer Neuregelung die Situation von „Business Angels“, Gründern und Investoren, die ihre Beteiligungen häufig über eine Kapitalgesellschaft halten würden, mit in den Blick zu nehmen sei. Es müsse eine verfassungsfeste und EU-konforme Regelung gefunden werden, „die sicherstellt, dass für die Bereitstellung von Wagniskapital und die Finanzierung junger innovativer Unternehmen keine neue Belastung entsteht“.

Keine neuen steuerlichen Belastungen geplant

Der Vorstoß wird allerdings von der Bundesregierung zurückgewiesen. Sie erinnert an das „Eckpunktepapier“ Wagniskapital, in dem sie sich verpflichtet habe, bei der möglichen Einführung einer Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne als Streubesitz in jedem Fall keine neuen steuerlichen Belastungen bei der Finanzierung junger innovativer Unternehmen entstehen zu lassen und auch EU-Konformität sicherzustellen. „Auch nach einer intensiven Suche konnte bislang keine befriedigende Lösung gefunden werden, die einerseits den europarechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits den Vorgaben des „Eckpunktepapiers Wagniskapital“ gerecht wird.“ Deshalb sei von einer Regelung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen abgesehen worden. Anderen Prüfbitten des Bundesrates will die Regierung nachkommen beziehungsweise stimmt Vorschlägen zu.

(Bundestag, hib vom 10.05.2016 / Viola C. Didier)


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