• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Regierung lehnt Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken ab

05.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung lehnt Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken ab

Sogenannte Ransomware-Attacken sind Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Bei Ransomware-Attacken geht es um Erpressungsvorfälle, bei denen „gekaperte Unternehmensdaten gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch ransom, daher der Begriff der Ransomware) wieder freigeschaltet“ werden. Laut Bundesregierung sollten Unternehmen Zahlungsaufforderungen im Falle von Ransomware-Angriffen nicht Folge leisten.

Lösegeld unterstützt kriminelle Akteure

Das Zahlen von Lösegeld bei Ransomware-Angriffen unterstütze kriminelle Akteure und finanziere weitere Straftaten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Betroffenen sei zudem davon abzuraten zu zahlen, da sie andernfalls als zahlungsbereite und daher attraktive Ziele für weitere Angriffe erscheinen könnten. Zudem sei das Wiederherstellen der verschlüsselten Daten auch durch das Nachkommen der Zahlungsforderung nicht garantiert.

Hilfe bei Ransomware-Attacken

Der Antwort zufolge stellen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf den eigenen Webseiten umfangreiche Angebote zur Prävention, aber auch zur Reaktion auf Ransomware-Angriffe zur Verfügung. Darunter finde sich unter anderem ein spezielles Informationsportal zum Thema Ransomware.


Dt. Bundestag vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank