• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Regierung lehnt Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken ab

05.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung lehnt Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken ab

Sogenannte Ransomware-Attacken sind Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Bei Ransomware-Attacken geht es um Erpressungsvorfälle, bei denen „gekaperte Unternehmensdaten gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch ransom, daher der Begriff der Ransomware) wieder freigeschaltet“ werden. Laut Bundesregierung sollten Unternehmen Zahlungsaufforderungen im Falle von Ransomware-Angriffen nicht Folge leisten.

Lösegeld unterstützt kriminelle Akteure

Das Zahlen von Lösegeld bei Ransomware-Angriffen unterstütze kriminelle Akteure und finanziere weitere Straftaten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Betroffenen sei zudem davon abzuraten zu zahlen, da sie andernfalls als zahlungsbereite und daher attraktive Ziele für weitere Angriffe erscheinen könnten. Zudem sei das Wiederherstellen der verschlüsselten Daten auch durch das Nachkommen der Zahlungsforderung nicht garantiert.

Hilfe bei Ransomware-Attacken

Der Antwort zufolge stellen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf den eigenen Webseiten umfangreiche Angebote zur Prävention, aber auch zur Reaktion auf Ransomware-Angriffe zur Verfügung. Darunter finde sich unter anderem ein spezielles Informationsportal zum Thema Ransomware.


Dt. Bundestag vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)