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05.08.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regierung lehnt Lösegeldzahlungen bei Ransomware-Attacken ab

Sogenannte Ransomware-Attacken sind Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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Bei Ransomware-Attacken geht es um Erpressungsvorfälle, bei denen „gekaperte Unternehmensdaten gegen Zahlung eines Lösegeldes (englisch ransom, daher der Begriff der Ransomware) wieder freigeschaltet“ werden. Laut Bundesregierung sollten Unternehmen Zahlungsaufforderungen im Falle von Ransomware-Angriffen nicht Folge leisten.

Lösegeld unterstützt kriminelle Akteure

Das Zahlen von Lösegeld bei Ransomware-Angriffen unterstütze kriminelle Akteure und finanziere weitere Straftaten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. Betroffenen sei zudem davon abzuraten zu zahlen, da sie andernfalls als zahlungsbereite und daher attraktive Ziele für weitere Angriffe erscheinen könnten. Zudem sei das Wiederherstellen der verschlüsselten Daten auch durch das Nachkommen der Zahlungsforderung nicht garantiert.

Hilfe bei Ransomware-Attacken

Der Antwort zufolge stellen das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf den eigenen Webseiten umfangreiche Angebote zur Prävention, aber auch zur Reaktion auf Ransomware-Angriffe zur Verfügung. Darunter finde sich unter anderem ein spezielles Informationsportal zum Thema Ransomware.


Dt. Bundestag vom 04.08.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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