20.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Regelungslücke in IAS 33

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen.

Das DRSC hat eine Eingabe (Potential Agenda Item Request – PAIR) zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 Ergebnis je Aktie an das IFRS IC übermittelt, da es eine Regelungslücke sieht.

In der DRSC-Eingabe wird der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist.

Spezielle Regelung fehlt offenbar

Diesbezüglich scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen, denn für etwaige Vorzugsaktionäre ist dies IAS 33.12 ff. geregelt, für den in IAS 33.A13 f. aufgegriffenen Spezialfall von anderweitigen Kapitalgebergruppen – wie Genussrechtsinhaber – fehlt eine solche spezielle Regelung.

(DRSC vom 16.12.2016 / Viola C. Didier)


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