20.12.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Regelungslücke in IAS 33

Beitrag mit Bild

Bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen.

Das DRSC hat eine Eingabe (Potential Agenda Item Request – PAIR) zur Klärung einer Anwendungsfrage von IAS 33 Ergebnis je Aktie an das IFRS IC übermittelt, da es eine Regelungslücke sieht.

In der DRSC-Eingabe wird der Fall thematisiert, dass bestehende Genussrechte unter IFRS als Eigenkapital klassifiziert sind, steuerlich aber als Fremdkapital behandelt werden. Hierbei stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des Ergebnisses je (Stamm-)Aktie der den Genussrechten zuzurechnende Anteil am Gewinn vor oder nach Berücksichtigung von Steuereffekten zu ermitteln ist.

Spezielle Regelung fehlt offenbar

Diesbezüglich scheint IAS 33 eine Regelungslücke aufzuweisen, denn für etwaige Vorzugsaktionäre ist dies IAS 33.12 ff. geregelt, für den in IAS 33.A13 f. aufgegriffenen Spezialfall von anderweitigen Kapitalgebergruppen – wie Genussrechtsinhaber – fehlt eine solche spezielle Regelung.

(DRSC vom 16.12.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peshkova/123rf.com


05.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


05.01.2026

Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig

Sponsorenzahlungen an einen Verein sind als Betriebsausgaben abziehbar, wenn der Sponsor dafür werben darf, entschied das FG Hamburg.

weiterlesen
Sponsoring als Betriebsausgabe voll abzugsfähig

Meldung

© Eléonore H/fotolia.com


02.01.2026

Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Ab 2026 müssen unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten an Arbeitnehmer mit neuen Sachbezugswerten lohnsteuerlich angesetzt werden.

weiterlesen
Lohnsteuerliche Behandlung von Mahlzeiten für Arbeitnehmer
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)