• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Regelungen zum Pfändungsschutz sollen überarbeitet werden

02.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Regelungen zum Pfändungsschutz sollen überarbeitet werden

Beitrag mit Bild

Per Gesetz sind Banken und Sparkassen bei Vorliegen einer Pfändung verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln.

Der Petitionsausschuss sieht Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutz: Eine dahingehende Petition soll dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Fraktionen des Bundestages vorgelegt werden.

In der Petition wird gefordert, im Falle mehrerer Pfändungen die gesetzlichen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto „auf das jeweils zur ältesten oder aktiven Pfändung gehörende Vollstreckungsgericht anzuwenden“. Zur Begründung ihres Anliegens verweisen die Petenten darauf, dass derzeit bei mehreren Pfändungen unterschiedliche Vollstreckungsstellen zuständig sein könnten.

P-Konto: Unterschiedliche Auslegung durch Kreditinstitute

Dies führe – insbesondere beim Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – zu unterschiedlichen Auslegungen durch die Kreditinstitute. Die Beantragung von Freigabebeschlüssen bei verschiedenen Vollstreckungsstellen könne außerdem dazu führen, dass der Schuldner unterschiedliche Freibeträge zugesprochen bekomme, heißt es in der Petition.

Nachbesserungsbedarf im Bereich der Pfändung privatrechtlicher Forderungen

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, waren die in der Petition aufgeführten Themen Gegenstand der Evaluierung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009, die das Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt hat. Der zwischenzeitlich vorgelegte Schlussbericht zeige Nachbesserungsbedarf zur Lösung des Problems der Bescheinigungen im Bereich der Pfändung privatrechtlicher Forderungen auf, heißt es weiter. Zudem komme er zu dem Ergebnis, dass auch bei der Sicherstellung des Pfändungsschutzes im Bereich der Verwaltungsvollstreckung Defizite zu verzeichnen sind.

(Dt. Bundestag, hib vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


10.01.2025

BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Das BMF hat ein Muster für die Bescheinigung energetischer Maßnahmen an Gebäuden veröffentlicht, das ab 2025 für die Beantragung der Steuerermäßigung verbindlich ist.

weiterlesen
BMF-Schreiben: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Podcast

FACHFRAGEN Podcast


10.01.2025

FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Entwaldung und Waldschädigung nehmen weltweit mit besorgniserregender Geschwindigkeit zu. Sie sind eng mit der globalen Klimakrise und dem Verlust von Artenvielfalt verknüpft – das sind Trends, die die wirtschaftliche Existenz und das Überleben der Menschen bedrohen.

weiterlesen
FACHFRAGEN: EU-Entwaldungsverordnung – Sind Unternehmen schon richtig vorbereitet?

Meldung

nialowwa/123rf.com


10.01.2025

Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Die EY-Studie „Work Reimagined“ zeigt, dass nur 48 % der deutschen Angestellten angeben, auf der Arbeit ihr Bestes zu geben, was unter dem internationalen Durchschnitt liegt.

weiterlesen
Vier von zehn Angestellten denken über Jobwechsel nach

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank