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12.07.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Reformvorschläge für sieben freiberufliche Unternehmensdienstleistungen

Wachstum, Innovation und neue Arbeitsplätze: Die EU-Kommission hat verschiedene Reformvorschläge für sieben freiberufliche Unternehmensdienstleistungen vorgelegt, unter anderem für Rechtsanwälte, Buchprüfer und Patentanwälte.

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Die Empfehlungen der EU-Kommission konzentrieren sich auf freiberufliche Unternehmensdienstleistungen mit hohem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial.

Für die Reglementierung von sieben freiberuflichen Unternehmensdienstleistungen hat die EU-Kommission ihre Reformempfehlungen aktualisiert und am 09.07.2021 vorgestellt. Ziel ist es, Hindernisse im Binnenmarkt abzubauen und Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen voranzutreiben. Die Empfehlungen betreffen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Buchprüfer, Patentanwälte, Immobilienmakler und Fremdenführer.

Erheblicher Spielraum für regulatorische Verbesserungen

Auf Unternehmensdienstleistungen, von denen viele reglementierte freiberufliche Dienstleistungen sind, entfallen rund 13 % der Wertschöpfung und rund 14 % der Beschäftigung in der EU. Die aktualisierten Empfehlungen nehmen Bezug auf die sehr begrenzten Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Reform der Berufsreglementierung erzielt haben, seit 2017 die ursprünglichen Empfehlungen dazu veröffentlicht wurden. Nur wenige Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um unverhältnismäßige Regelungen zu beseitigen. Insgesamt entsprachen die Reformen den Empfehlungen der Kommission nur teilweise. In den meisten Mitgliedstaaten verbleibt erheblicher Spielraum für weitere regulatorische Verbesserungen.

Unternehmensdienstleistungen mit hohem Beschäftigungspotenzial

Die Empfehlungen konzentrieren sich auf freiberufliche Unternehmensdienstleistungen mit hohem Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenzial und beziehen sich auf nationale Vorschriften, die den Zugang zu diesen Dienstleistungen und deren Ausübung regeln. Dabei werden beispielsweise große Tätigkeitsbereiche Fachleuten mit spezifischen Qualifikationen vorbehalten oder die zulässigen Arten von Unternehmensformen und Eigentumsstrukturen eingeschränkt. Diese Praktiken können den Wettbewerb sowie den Zugriff von Unternehmen auf Kapital, Skaleneffekte und Innovationen einschränken. In der Tat werden die Aspekte Zugang zu reglementierten Berufen und deren Ausübung immer wieder als eines der größten Hindernisse für Unternehmen im Binnenmarkt ermittelt.

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Binnenmarkts

Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Empfehlungen gehören zu der ehrgeizigen Agenda der Kommission, den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen stärker zu integrieren und ihn wettbewerbsfähiger und dynamischer zu gestalten, wie es in der aktualisierten neuen Industriestrategie von 2020 dargelegt ist. Damit wird eine der wichtigsten Maßnahmen im langfristigen Aktionsplan der Kommission zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften vollzogen.


EU-Kommission vom 09.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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