Die Bundesregierung wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu stärken.
Für die im Koalitionsvertrag angekündigten Leitlinien für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen seien derzeit noch kein konkreter Veröffentlichungstermin und keine inhaltlichen Eckpunkte festgelegt, heißt es in der Antwort (19/3595) des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zunächst solle, unter Einbeziehung von Vertretern der Genossenschaften, deren Bedarf nach Rechtsklarheit in Bezug auf die Vereinbarkeit des Kartellrechts weiter konkretisiert werden.
Keine Abschaffung der Pflichtprüfung geplant
Zur Belastung besonders kleinerer Genossenschaften durch die regelmäßigen Pflichtprüfungen verweist die Bundesregierung auf die 2017 eingeführte vereinfachte Prüfung, mit der es aber noch keine hinreichenden Erfahrungen gebe. Eine gänzliche Abschaffung der Pflichtprüfung komme aus Sicht der Bundesregierung aber nicht in Betracht.
Aufsicht soll verbessert werden
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung werde einen in jüngerer Zeit auch durch die Medien bekannt gewordenen Fall einer insolventen Genossenschaft zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Aufsicht im Bereich der Genossenschaften zu verbessern. Derzeit lägen jedoch noch keine umfassenden gesicherten Erkenntnisse zu diesem Fall vor.
(Dt. Bundestag, hib vom 03.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)