26.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform des Markenrechts

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften vorgelegt (19/2898).

Die europäische Markenrechtsreform und das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) verfolgen das Ziel, ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten zu etablieren. Oberstes Ziel sei das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus verfolgt die Reform eine verstärkte Kooperation der nationalen Markenämter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

Eintragung von Marken wird erleichtert

Weiter soll die Eintragung von Marken erleichtert und die wachsende Produktpiraterie effektiv bekämpft werden. Dazu soll die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Zusammen mit dem Entwurf übersandte die Bundesregierung als Anlagen die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


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