26.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform des Markenrechts

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Angleichung der Markenrechtsvorschriften vorgelegt (19/2898).

Die europäische Markenrechtsreform und das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) verfolgen das Ziel, ein kohärentes System von nationalen und unionsweiten Markenrechten zu etablieren. Oberstes Ziel sei das ausgewogene Nebeneinander von Unionsmarke und nationaler Marke, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus verfolgt die Reform eine verstärkte Kooperation der nationalen Markenämter mit dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

Eintragung von Marken wird erleichtert

Weiter soll die Eintragung von Marken erleichtert und die wachsende Produktpiraterie effektiv bekämpft werden. Dazu soll die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Zusammen mit dem Entwurf übersandte die Bundesregierung als Anlagen die Stellungnahmen des Nationalen Normenkontrollrates und des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesratsstellungnahme.

(Dt. Bundestag, hib vom 25.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)