• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Reform des Gesellschaftsrechts soll Firmengründungen erleichtern

27.04.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform des Gesellschaftsrechts soll Firmengründungen erleichtern

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©magele-picture/fotolia.com

Die EU-Kommission will mit neuen Regeln das Gesellschaftsrecht im europäischen Binnenmarkt modernisieren. Mit den Vorschlägen vom Mittwoch sollen Unternehmensgründungen komplett digital vorgenommen werden sowie Umorganisationen und grenzüberschreitende Umzüge auf der Grundlage gemeinsamer Bestimmungen erfolgen können.

Die neuen Vorschriften enthalten zudem strenge Vorkehrungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten sowie von Gläubiger- und Aktionärsinteressen. Mit den neuen Vorschriften sollen außerdem Kunstkonstrukte zur Steuervermeidung vermieden werden.

Unternehmensgründungen online

Bislang verfügen nur 17 Staaten über ein Verfahren, bei dem alle für eine Unternehmenszulassung erforderlichen Schritte online abgewickelt werden können. Mit den Vorschlägen sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, sämtliche Schritte zur Gründung einer GmbH oder einer Zweigniederlassung mittels grenzübergreifend zugänglicher digitaler Angebote mit der gebotenen Sicherheit online abwickeln zu können. Die Digitalisierung soll Unternehmensgründungen effizienter und kostengünstiger machen.

Besserer Informationsaustausch

Um Betrug oder Missbräuche zu verhindern, werden die nationalen Behörden künftig untereinander Informationen über Personen, die von Geschäftsführungs- oder Vorstandsfunktionen ausgeschlossen wurden, abrufen und in Betrugsverdachtsfällen eine Präsenz vor Ort einfordern können. Außerdem werden sie das Recht erhalten, die Beteiligung bestimmter Personen oder Einrichtungen (z. B. von Notaren) am Verfahren zu verlangen.

Einheitliche Vorschriften über Umzüge, Zusammenschlüsse und Aufspaltungen von Unternehmen mit strengen Schutzklauseln

Mit dem Vorschlag sollen Verfahren auf EU-Ebene eingeführt werden, die es den Unternehmen ermöglichen, ihre vertraglichen Beziehungen und ihrer Rechtspersönlichkeiten auch in folgenden Fällen aufrechtzuerhalten:

  • Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland (sogenannte grenzüberschreitende Umwandlung), und
  • grenzüberschreitende Spaltung in zwei oder mehr neue Gesellschaften.
  • Zudem werden die Regeln für Fusionen mit in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen aktualisiert.

Ziel dieser Vorschläge ist es, den Umzug oder die Neuorganisation von Unternehmen im gesamten Binnenmarkt rechtlich einfacher und billiger zu gestalten. Mit den neuen Vorschriften dürften im Binnenmarkt tätige Unternehmen auch erhebliche Kosten sparen – die Schätzungen reichen von 12.000 bis 19.000 Euro je Vorgang und insgesamt zwischen 176 und 280 Mio. Euro in einem Zeitraum von fünf Jahren.

(EU-Kommission, PM vom 25.04.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


S, Homeoffice, Videokonferenz, Skype, Teams, Zoom
©Andriy Popov/123rf.com


21.03.2023

Änderung des Vereinsrechts in Kraft

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind jetzt unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Das bewirkt eine Änderung des Vereinsrechts, die seit 21.03.2023 in Kraft ist.

Änderung des Vereinsrechts in Kraft
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App