23.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform des EU-Bankensektors

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Die heutigen Maßnahmen setzen internationale Standards in EU-Recht um, tragen europäischen Besonderheiten Rechnung und sorgen dafür, dass unangemessene Auswirkungen auf die Finanzierung der Realwirtschaft vermieden werden.

Die EU-Kommission hat heute eine umfassende Reform der Bankenregulierung auf den Weg gebracht. Mit der Überarbeitung der EU-Bankenvorschriften werden die unmittelbar nach der Finanzkrise verabschiedeten Reformen ergänzt und genauer auf Größe und Geschäftsprofil der Banken abgestimmt.

Banken spielen eine zentrale Rolle bei der Finanzierung der Wirtschaft und der Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Sie sind eine der wichtigsten Finanzierungsquellen von Haushalten und Unternehmen. Die EU hat im Zuge der Finanzkrise eine ehrgeizige Reform des Finanzregulierungssystems in Angriff genommen, um für Finanzstabilität zu sorgen und das Vertrauen in den Markt wiederherzustellen.

Ziel: Weitere Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken

Die heutigen Vorschläge sollen diese Reformagenda ergänzen und die Umsetzung einiger noch offenstehender Elemente voranbringen, die von wesentlicher Bedeutung für die weitere Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken gegen mögliche Schocks sind. Einige Aspekte des neuen Regulierungsrahmens werden einer Feinabstimmung unterzogen, um diesen wachstumsfreundlicher zu gestalten und besser auf Komplexität, Größe und Geschäftsprofil der Banken abzustimmen. Ferner werden Maßnahmen zur Förderung von KMU und Investitionen in die Infrastruktur eingeführt.

Die Vorschläge ändern folgende Rechtsakte:

  • Die Eigenkapitalverordnung (CRR) und die Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die 2013 erlassen wurden und Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (d. h. Banken) und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung enthalten.
  • Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die im Jahr 2014 erlassen wurden. Mit diesen beiden Rechtsakten wurden die Sanierung und Abwicklung ausfallender Institute geregelt bzw. der einheitliche Abwicklungsmechanismus geschaffen.

(EU-Kommission vom 23.11.2016 / Viola C. Didier)


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