11.05.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Reform des Elterngeldes verabschiedet

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Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, werden die Regelungen vorübergehend geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag verabschiedet.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt. Er wurde am 07.05.2020 durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet.

Neue Regelungen des Elterngeldes

Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate verschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.

Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Während des Bezugs des Elterngeldes sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 01.03. bis 31.12.2020 begrenzt. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30.06.2021 angetreten werden.

Informationen zum Elterngeld

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien in der Zeit nach der Geburt ihres Kindes: Rund 1,9 Millionen Mütter und Väter bezogen 2019 Elterngeld, mehr als 40 % der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit.

(BMFSFJ, PM vom 07.05.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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