22.06.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts?

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Die Fraktion der FDP will von der Bundesregierung wissen, was sie hinsichtlich einer Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts unternimmt. Dieses erfahre von mehreren Seiten Reformanstöße, und es zeichne sich insgesamt ab, dass es eine Modernisierung brauche, um den Anforderungen einer sich verändernden Welt gerecht zu werden.

Das anwaltliche Gesellschaftsrecht braucht eine Reform. Die Bundesrechtsanwaltskammer schlug Änderungen dahingehend vor, europäische Freizügigkeit zu gewährleisten, indem die §§ 59a, 59c BRAO für europäische Rechtsanwälte, europäische Berufsausübungsgesellschaften sowie nichtanwaltliche Rechtsdienstleister aus Mitgliedsstaaten der EU geöffnet werden sollen. Durch eine Zulassung der Rechtsform der Kommanditgesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft für Rechtsanwälte und Sozietätsfähige würde die Freizügigkeit für alle in der EU tätigen Berufsausübungsgesellschaften gewährleistet.

Forderung nach interprofessioneller Zusammenarbeit

Darüber hinaus hat sich der Deutsche Anwaltverein dafür ausgesprochen, die gesetzlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen mit anderen Berufsgruppen zu überarbeiten und in diesem Zusammenhang den § 59a BRAO zu öffnen und eine interprofessionelle Zusammenarbeit in weiten und nachgefragten Teilen zu ermöglichen. Reformbedarf besteht auch wegen zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kein Mehrheitserfordernis für Anwälte in Anwalts-GmbH / Partnerschaft mit Arzt und Apotheker), von denen letztere den § 59a Absatz 1 BRAO für verfassungswidrig erklärte. Dafür spricht sich auch die EU-Kommission wiederholt und mit Nachdruck in ihrer Mitteilung zur Ausbau des Binnenmarktes vom 28.10.2015 und dem Länderbericht vom 22.02.2017 aus.

Bundesregierung soll Rede und Antwort stehen

In einer Kleinen Anfrage (19/2638) fragen die Abgeordneten der FDP die Bundesregierung, ob ihr die Reformvorschläge des beruflichen Gesellschaftsrechts, die die Bundesrechtsanwaltskammer auf 154. Hauptversammlung vorgeschlagen habe, bekannt seien, und wenn ja, ob sie sich dazu eine Meinung gebildet habe. Weiter wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung anstrebe, die Vorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur Öffnung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) für europäische Rechtsanwälte und Rechtsdienstleister umzusetzen.

(Dt. Bundestag, hib vom 19.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank