Das Bundesfinanzministerium hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.
Mit der Reform des Investmentsteuerrechts sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, aggressive Steuergestaltungen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.
Keine Cum/Cum-Geschäfte mehr
Zudem bezweckt die Reform des Investmentsteuerrechts, den Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie den Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich zu verringern. Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.
(BMF vom 18.12.2015/ Viola C. Didier)