18.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Reform der Investmentbesteuerung

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Mit der Reform der Investmentbesteuerung sollen Systemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden.

Das Bundesfinanzministerium hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.

Mit der Reform des Investmentsteuerrechts sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, aggressive Steuergestaltungen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.

Keine Cum/Cum-Geschäfte mehr

Zudem bezweckt die Reform des Investmentsteuerrechts, den Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie den Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich zu verringern. Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.

(BMF vom 18.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Umsatzsteuer, UStG
©skywalk154/fotolia.com


23.03.2023

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht

Der BFH sieht die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft als unionsrechtskonform an.

BFH zur Organschaft im Umsatzsteuerrecht
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App