18.12.2015

Meldung, Steuerrecht

Reform der Investmentbesteuerung

Beitrag mit Bild

Mit der Reform der Investmentbesteuerung sollen Systemfehler des geltenden Rechts korrigiert werden.

Das Bundesfinanzministerium hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) veröffentlicht.

Mit der Reform des Investmentsteuerrechts sollen EU-rechtliche Risiken ausgeräumt, aggressive Steuergestaltungen verhindert und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt reduziert werden.

Keine Cum/Cum-Geschäfte mehr

Zudem bezweckt die Reform des Investmentsteuerrechts, den Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits sowie den Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich zu verringern. Darüber hinaus sollen Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum/Cum-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage verhindert werden.

(BMF vom 18.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt

Meldung

sdecoret/123rf.com


17.03.2026

So verändert KI den Fachkräftebedarf

KI hilft auch kleineren Unternehmen bereits heute, Prozesse zu verbessern und dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzuwirken.

weiterlesen
So verändert KI den Fachkräftebedarf

Steuerboard

Cindy Slominska


16.03.2026

Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Die steuerliche Einordnung von Kapitalbeteiligungen in das Sonderbetriebsvermögen (SBV) einer Personengesellschaft ist ein klassisches und gleichermaßen komplexes Feld der steuerlichen Beratungspraxis.

weiterlesen
Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)