04.11.2016

Meldung, Steuerrecht

Reform der Grundsteuer im Bundesrat

Beitrag mit Bild

Die Länder Hessen und Niedersachen haben heute einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgelegt, der das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden reformieren soll.

Die Berechnung der Grundsteuer für Immobilien beruht seit vielen Jahrzehnten auf veralteten Grundlagen. Ein neuer Gesetzentwurf soll nun das geltende System der Besteuerung von Grund und Boden reformieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Grundstücke künftig nach dem Bodenrichtwert zu bemessen, der sich aus den durchschnittlichen Verkaufspreisen aus der Vergangenheit ergibt. Bei bebauten Grundstücken wird zusätzlich noch der Wert des Gebäudes ermittelt.

Dreistufiges Bewertungsverfahren bleibt

Im Übrigen bleibt es bei dem bisherigen dreistufigen Bewertungsverfahren. Danach hängt der Steuersatz zunächst von dem – mit der Reform neu zu bestimmenden – Wert der Immobilie ab. Je nach Nutzung wird der Wert dann mit einer Messzahl multipliziert und um den Hebesatz ergänzt, den jede Stadt unterschiedlich festsetzt.

Neue Taxierung zum 1. Januar 2022

Rund 35 Millionen Grundstücke und Gebäude müssen in den nächsten Jahren neu bewertet werden. Die Taxierung aller Grundstücke soll nach dem Gesetzentwurf zum 1. Januar 2022 erfolgen.

Rechtssichere Bemessungsgrundlage

Mit der Reform soll eine rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geschaffen werden. Die Grundsteuer ist die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen und deshalb von enormer Bedeutung für die kommunalen Haushalte. Aktuell beläuft sie sich auf rund 13 Milliarden Euro im Jahr.

Bisherige Bewertungsgrundlage verfassungsrechtlich bedenklich

Grund für die Reform ist eine mittlerweile völlig veraltete Bewertungsgrundlage. So stammen die Daten, auf denen die Grundsteuer derzeit beruht im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten von 1935. Der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren eine Reform angemahnt. Auch das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der aktuellen Einheitsbewertung.

Der Gesetzentwurf, der heute im Bundesrat beraten wurde, wird nun beim Bundestag eingebracht.

(Bundesrat vom 04.11.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht