04.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Reform der Familienbesteuerung?

Beitrag mit Bild

„Die steuerliche Entlastung durch Familiensplitting entspricht den Entlastungen des Sozialstaates durch die familiäre Unterhalts- und Beistandsgemeinschaft“, so Kirchhoff.

Das Einkommensteuergesetz orientiert sich derzeit vorrangig am Betrieb, weniger an der Familie. Um die Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienleben zu stärken, sollte ein Familiensplitting das Nettoprinzip verwirklichen und die nicht gestaltungsfähige Familie ähnlich einer Familiengesellschaft belasten, fordert der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof.

Die Einkommensteuer belastet das individuelle Einkommen. Sie ist Personensteuer und bemisst die Steuerlast nach den Einkommens-, Familien- und Vermögensverhältnissen des Steuerpflichtigen. Soweit das Einkommen in einer Erwerbsgemeinschaft erzielt wurde, wird das gemeinsam erzielte Einkommen auf die Berechtigten aufgeteilt. Das gilt für Personengesellschaften wie auch für Erträge aus Kapitalgesellschaften. Deshalb ist das Familiensplitting schon heute weit verbreitet. Eltern beteiligen ihre Kinder an der Familiengesellschaft. Diese erzielen aufgrund ihrer Beteiligung eigene Einkünfte, können sie um ihre persönlichen Abzugsbeträge mindern und das steuerbare Einkommen zu ihrem Progressionssatz versteuern.

Familiensplitting als gesellschaftspolitisches Instrument

Wer nicht über hinreichendes Kapital, Unternehmermut und gute steuerliche Beratung verfügt, kann solche Gestaltungsoptionen nicht wahrnehmen. Doch die Gleichheit vor dem Gesetz fordert grundsätzlich eine steuerliche Gleichbelastung je nach individueller Finanzkraft und nicht je nach individuellem Steuergeschick. Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst wieder in seiner Entscheidung zur steuerlichen Verschonung des Betriebsvermögens im Erbschaftsteuerrecht betont. Ein Familiensplitting wird ein wichtiges Signal setzen, meint Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof in seinem Fachbeitrag „Familiensplitting: Ein zukunftsweisendes Signal“ in DER BETRIEB Heft Nr. 09 vom 04.03.2016 oder online unter Dokumentennummer DB1191832


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Ines Marin, Carola Stark


04.07.2025

„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Im Interview erklären Carola Stark und Dr. Ines Marin, warum zentrale Compliance-Vorgaben oft an lokalen Realitäten scheitern und welche praxisnahen Lösungen sich für Tochtergesellschaften bewährt haben.

weiterlesen
„Wenn Standardlösungen an Grenzen stoßen: Herausforderungen von Tochtergesellschaften bei der Umsetzung konzernweiter Compliance-Vorgaben“

Rechtsboard

Der Betrieb


04.07.2025

Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Die Wahl in den Betriebsrat schützt befristet Beschäftigte nicht vor einer Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses wegen Befristung.

weiterlesen
Betriebsratsamt schützt nicht vor Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses

Meldung

©vege/fotolia.com


04.07.2025

Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Der neue IDW-Hinweis bietet praxisnahe Orientierung für eine realitätsnahe, IFRS-konforme Darstellung der Risiken und finanziellen Lage.

weiterlesen
Geopolitik und Risiken bilanzieren: IDW-Hinweis für Unternehmen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank