13.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Reform der Arbeitslosenversicherung?

Beitrag mit Bild

Es müsse wieder zum Grundprinzip werden, dass die Arbeitslosenversicherung eine Statussicherung auf niedrigem Niveau ermögliche, forderte Peer Rosenthal von der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Die Vorschläge von Grünen und Linken zur Reform der Arbeitslosenversicherung stoßen bei Experten auf ein geteiltes Echo. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/5386) unter anderem, schon nach viermonatiger Beitragszeit einen zweimonatigen Bezug von Arbeitslosengeld zu gewähren und die Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen bezahlbar zu machen. Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag (18/7425) unter anderem dafür, die Rahmenfrist, innerhalb derer Anwartschaftszeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) erworben werden müssen, von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Unterstützt wurde der Vorschlag u.a. von Gerhard Bosch, Professor für Arbeitssoziologie an der Universität Duisburg-Essen. Angesichts der Zunahme befristeter Beschäftigungsverhältnisse sei eine Verlängerung der Rahmenfrist angebracht. Gerade die hohe Zahl befristeter Verträge bei Jugendlichen und deren fehlende soziale Absicherung zeigen, dass es sich hier um eine „massive Problemlage“ und keine Trivialität handele.

Fehlanreize zu kurzzeitigen Beschäftigungen durch verkürzte Beitragszeiten?

Kritik an den Oppositionsvorschlägen kam dagegen von Arbeitgebern. Marlene Schubert vom Zentralverband des Deutschen Handwerks sprach sich sowohl gegen eine längere Rahmenfrist als auch gegen verkürzte Anwartschaftszeiten für den Bezug von ALG I aus. Damit wäre eine massive Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten mit deutlich höheren Leistungsausgaben verbunden. Ähnlich argumentierte auch Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Verkürzte Beitragszeiten würden Fehlanreize zu kurzzeitigen Beschäftigungen setzen und dadurch Diskontinuität in den Erwerbsverläufen eher noch stärken, zeigte sie sich überzeugt. Wichtiger sei es, an den Ursachen unterbrochener Erwerbsverläufe anzusetzen und die passgenaue Qualifizierung der Arbeitslosen zu stärken. Auf die finanziellen Mehrkosten verwies Manfred Schnitzler von der Bundesagentur für Arbeit. So würde eine verlängerte Rahmenfrist von drei Jahren bei gleichzeitiger Reduzierung der Anwartschaftszeiten auf vier Monate die Arbeitslosenversicherung mit 1,3 Milliarden Euro jährlich belasten, rechnete er vor.

(Deutscher Bundestag, hib vom 11.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


01.10.2026

Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen

Eine Mindestlohnerhöhung darf kein sachlicher Grund sein, Arbeitnehmer von freiwilligen Sonderzahlungen auszuschließen.

weiterlesen
Gleichbehandlung gilt auch bei freiwilligen Arbeitgeberleistungen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht