13.10.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht

Beitrag mit Bild

Mehr Kontrolle? Die künftig geplante Aufsichtsstelle wird auch anlassbezogene Ermittlungen anstellen, soweit sich konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben.

Die Aufsicht über die Abschlussprüfer soll reformiert und zugleich soll damit europäisches Recht umgesetzt werden. Vor allem kleinere Wirtschaftsprüfungsgesellschaftne sollen davon profitieren.

Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werde im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt, erklärt die Bundesregierung. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden.

Einführung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Die bestehende Abschlussprüferaufsichtskommission, die eine „nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art“ ist und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer bedient, könne die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und werde aufgelöst, begründet die Regierung die Schaffung der neuen Aufsichtsstelle. Die neue Aufsichtsstelle müsse auch über eigenes Personal verfügen. Zu den Aufgaben der Aufsichtsstelle heißt es, diese ermittle bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass.

Neuregelung der Berufsaufsicht und des berufsgerichtlichen Verfahrens

Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren. Damit werde eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht, schreibt die Regierung. Sanktionen konnten bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden. Künftig sei dies auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einige Änderungswünsche an, denen die Bundesregierung zum Teil entspricht.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Pauline Becker


15.09.2026

Novellierung israelischer Steuervergünstigungen für Neueinwanderer und langfristige Rückkehrer

Das israelische Einkommensteuerregime gewährt bestimmten zuziehenden Personen teils erhebliche steuerliche Vergünstigungen. Die bereits bestehenden, weitreichenden Steuervergünstigungen für bestimmte ausländische Einkünfte wurden 2026 um Steuerbefreiungen für inländische Einkünfte erweitert.

weiterlesen
Novellierung israelischer Steuervergünstigungen für Neueinwanderer und langfristige Rückkehrer

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.09.2026

Mitarbeiterbeteiligung: Ausschluss einzelner Gruppen gefährdet Steuerfreiheit

Der Ausschluss einzelner Arbeitnehmergruppen von einer Mitarbeiterbeteiligung ist schädlich für die Steuerfreiheit.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung: Ausschluss einzelner Gruppen gefährdet Steuerfreiheit

Meldung

© nmann77/fotolia.com


15.09.2026

Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen möglich

Dauerhaft nicht nutzbare Veräußerungsverluste können in besonderen Fällen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung führen.

weiterlesen
Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen möglich
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht