• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017

15.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017

Beitrag mit Bild

Die Bezugsgröße hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung, unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2015) angepasst.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2017 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2015 betrug im Bundesgebiet 2,65 Prozent, in den alten Bundesländern 2,46 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,91 Prozent. Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2017 im Überblick:

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, erhöht sich auf 2.975 Euro/Monat (2016: 2.905 Euro/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.660 Euro/Monat (2016: 2.520 Euro/Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 6.350 Euro/Monat (2016: 6.200 Euro/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 5.700 Euro/Monat (2016: 5.400 Euro/Monat). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt auf 57.600 Euro (2016: 56.250 Euro). Die ebenfalls bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 52.200 Euro jährlich (2016: 50.850 Euro) bzw. 4.350 Euro monatlich (2016: 4.237,50 Euro).

Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.

(BMAS vom 05.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Mrd. €, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)