• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf zur Bürokratieentlastungsverordnung

24.05.2024

Meldung, Wirtschaftsrecht

Referentenentwurf zur Bürokratieentlastungsverordnung

Mit der Bürokratieentlastungsverordnung setzt das Bundesjustizministerium einen weiteren Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms um.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es nicht nur in Gesetzen, sondern auch in Rechtsverordnungen. Diese werden von der Bundesregierung auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen erlassen. Das Bundesministerium der Justiz hat deshalb einen Entwurf einer Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie erarbeitet und an die Länder und Verbände übermittelt.

Jährliche Entlastung in Höhe von 22,6 Millionen Euro

Insgesamt umfasst die Verordnung 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf 22,6 Millionen Euro beläuft. Das Bundesministerium der Justiz ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge kommen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:

  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.

Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. Euro pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von rund 6 Mio. Euro pro Jahr für die Wirtschaft trägt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht wird die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.

Rechtsverordnungen können nur bei hinreichendem Sachzusammenhang mit einer Gesetzesänderung angepasst werden. Aufgrund des fehlenden Sachzusammenhangs war eine Änderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV aus rechtsförmlichen Gründen nicht möglich.

Der Referentenentwurf wurde am 24.05.2024 an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 21.06.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.


BMJ vom 24.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


31.01.2025

Wird KI die Anwälte überflüssig machen?

Laut einer Bitkom-Umfrage vertrauen viele Deutsche bei Rechtsfragen inzwischen einer ständig verfügbaren KI. Menschliche Anwälte werden aber wegen ihrer Empathie bevorzugt.

weiterlesen
Wird KI die Anwälte überflüssig machen?

Meldung

©Katarzyna Białasiewicz/123rf.com


30.01.2025

Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und sind daher nicht nach § 33 EStG zu berücksichtigen.

weiterlesen
Fitnessstudio-Beiträge sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


30.01.2025

Fälligkeit einer Sozialplanabfindung

Das BAG-Urteil stellt klar, dass Sozialplanabfindungen nicht erst nach Abschluss eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens fällig werden.

weiterlesen
Fälligkeit einer Sozialplanabfindung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank