• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf zum Zweiten Jahressteuergesetz 2024

16.07.2024

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf zum Zweiten Jahressteuergesetz 2024

Das Bundesfinanzministerium hat am 10.07.2024 den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

© Jamrooferpix / fotolia.com

Im Zuge der Kabinettbefassung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 am 05.06.2024 wurde festgestellt, dass man sich der vielfältigen Herausforderungen bewusst ist, die mit den im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können. Das Zweite Jahressteuergesetz 2024 greift dies auf. Neben notwendigen Entlastungen bei der Einkommensteuer werden weitere Einzelmaßnahmen aufgegriffen, die thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbunden sind. Der Referentenentwurf des JStG 2024 II enthält unter anderem folgende Änderungen:

  • Einführung der Meldepflichten für nationale Steuergestaltungen (§§ 138 l, m und n AO-E), erstmaliger Anwendungszeitpunkt (Art. 97 § 33 Abs. 7 EGAO-E) soll durch BMF-Schreiben mindestens ein Jahr zuvor bekannt gemacht werden, spätestens jedoch nach Ablauf von vier Kalenderjahren nach Inkrafttreten (= voraussichtlich 31.12.2028)
  • Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren zum 01.01.2030;
  • Anhebung des in den Einkommensteuertarifen integrierten Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro;
  • Anhebung Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag ab Veranlagungsjahr 2025.

Dem Vernehmen nach beabsichtigt das BMF, das JStG 2024 II bereits am 24.07.2024 dem Bundeskabinett vorzulegen (Regierungsentwurf). Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wäre im Anschluss bis Jahresende 2024 zu rechnen.


BMF vom 10.07.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht