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14.03.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Referentenentwurf zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

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Die CSR-Richtlinie sieht eine Veröffentlichung der nichtfinanziellen Erklärung im Lagebericht vor.

Mit der europäischen CSR-Richtlinie zur Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffenden Informationen soll erstmals eine Regulierung der Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen geschaffen werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 11. März 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben sollen die EU-Vorgaben betreffend die sogenannte CSR-Berichterstattung (Coporate Social Responisbility) in deutsches Recht transformiert werden.  Die CSR-Berichterstattung umfasst gemäß der sog. CSR-Richtlinie eine nichtfinanzielle Erklärung sowie Angaben zum Diversitätskonzept der Unternehmen.

(DRSC vom 14.03.2016 / Viola C. Didier)


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