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05.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Referentenentwurf: Zulassungsregelung für Immobilienmakler

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Der Betrieb

In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter neue und qualitätssichernde Berufszulassungsregelungen geschaffen werden sollen.

Für Immobilienmakler werden die Erlaubnisvoraussetzungen verschärft, indem zusätzlich ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verlangt wird. Für Wohnungseigentumsverwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt. Durch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung sollen Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

Sachkundenachweis für mehr Qualität

Die vorgesehene Einführung eines Sachkundenachweises soll eine qualitative Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes herbeiführen. Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.

Zum Referentenentwurf des BMWi für ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum können Länder und Verbände bis 28.08.2015 Stellung nehmen.

(BMWi / Viola C. Didier)


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