18.03.2016

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf zu elektronischen Kassen

Beitrag mit Bild

Nachrüstung aller Registrierkassen? Für die Wirtschaft entsteht hierfür ein einmaliger Erfüllungsaufwand i. H. v. rd. 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte sowie ein jährlich laufender Erfüllungsaufwand i. H. v. rd. 106 Mio., schätzt das BMF.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Sicherheitstechnik in allen elektronischen Registrierkassen vorschreiben soll.

Die heutigen technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie Kassenaufzeichnungen sind ein ernstzunehmendes Problem für den Steuervollzug. Denn mittlerweile ist es möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert daher die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen.

Kassen-Nachschau zur Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Er berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen, da kein bestimmtes Verfahren zur Verhinderung von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgeschrieben wird, sondern ein technologieoffenes technisches Verfahren.

Insbesondere sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem

Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Die elektronischen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.

  1. Einführung einer Kassen-Nachschau

Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 193 AO, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.

  1. Sanktionierung von Verstößen

Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Absatz 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Sofern der Bundestag und der Bundesrat im Laufe dieses Jahres dem Entwurf zustimmen, müssen alle 2,5 Millionen Kassen in Deutschland bis zum 01.01.2019 technisch nachgerüstet werden. Die Kosten schätzt das Bundesfinanzministerium auf 470 Millionen Euro.

(BMF / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Interview

Robert Peres


21.04.2025

Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Robert Peres, Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, spricht über die zunehmende Kritik an virtuellen Hauptversammlungen, prominente Gegenbewegungen und warum eine echte Mitbestimmung der Aktionäre gerade jetzt entscheidend ist.

weiterlesen
Präsenz statt Pixel: Virtuelle Hauptversammlungen unter Druck

Meldung

©rawpixel/123rf.com


17.04.2025

Das Osterei im Steuerrecht

Ostern bringt nicht nur bunte Eier, sondern auch steuerliche Tücken mit sich. Denn je nachdem, woher das Ei kommt und wie es verzehrt wird, ändert sich der Umsatzsteuersatz.

weiterlesen
Das Osterei im Steuerrecht

Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


17.04.2025

Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Der BFH verneint den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.

weiterlesen
Kein Werbungskostenabzug für Umzug trotz Homeoffice-Zwang

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank