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26.06.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Referentenentwurf: Modernisierung des Genossenschaftsrechts

Ein neuer Gesetzesentwurf des BMJV will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften modernisieren. Der Fokus liegt auf Digitalisierung, Attraktivität und Sicherheit. Damit wird die Genossenschaftsform zukunftsfähig gemacht und vor Missbrauch geschützt.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften sollen verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun veröffentlicht hat. Die neuen Regelungen sollen die Digitalisierung bei Genossenschaften fördern, die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern. Zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts sieht der Referentenentwurf folgende Maßnahmen vor:

Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften

Zur Förderung der Digitalisierung soll im Genossenschaftsgesetz die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Es sind weitere Regelungen bzw. Klarstellungen vorgesehen, die die digitalen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitalen Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder betreffen.

Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform

Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt sowie Regelungs- und Klarstellungswünsche aus der genossenschaftlichen Praxis berücksichtigt werden.

Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften

Es sind weitere Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Gesetzesänderungen in den Jahren 2017 und 2020 haben bereits Wirkung gezeigt. Sie sollen nun durch weitere punktuelle Regelungen ergänzt werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Der Entwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30.07.2025 Stellung zu nehmen.


BMJV vom 25.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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