Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ wurde am 30.09.2026 in die Ressortabstimmung gegeben. Im nächsten Schritt ist eine Befassung des Bundeskabinetts vorgesehen.
Bisherige Einordnung gilt als nicht mehr zeitgemäß
Bislang werden Kryptowerte ertragsteuerlich grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ behandelt. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fallen damit unter die sonstigen Einkünfte. Nach Auffassung des BMF wird diese Einordnung der Entwicklung des Kryptomarktes zunehmend nicht mehr gerecht. In den vergangenen Jahren haben sich Kryptowerte sowie die damit verbundenen Handels- und Investitionsmöglichkeiten deutlich weiterentwickelt und stärker am Kapitalmarkt etabliert.
Einkünfte sollen unter Kapitalvermögen fallen
Der Gesetzentwurf sieht deshalb einen Systemwechsel vor: Einkünfte aus bestimmten Kryptowerten im Privatvermögen sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Damit würde die steuerliche Behandlung von Kryptowerten stärker an klassische Kapitalanlagen angeglichen. Über die endgültige Ausgestaltung entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.

