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07.10.2026

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf: Kryptogewinne sollen als Kapitaleinkünfte gelten

Für private Anleger in Kryptowerte könnten sich die steuerlichen Spielregeln grundlegend ändern. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, Einkünfte aus bestimmten Kryptowerten künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen.

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen. Ein entsprechender Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ wurde am 30.09.2026 in die Ressortabstimmung gegeben. Im nächsten Schritt ist eine Befassung des Bundeskabinetts vorgesehen.

Bisherige Einordnung gilt als nicht mehr zeitgemäß

Bislang werden Kryptowerte ertragsteuerlich grundsätzlich als „andere Wirtschaftsgüter“ behandelt. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften fallen damit unter die sonstigen Einkünfte. Nach Auffassung des BMF wird diese Einordnung der Entwicklung des Kryptomarktes zunehmend nicht mehr gerecht. In den vergangenen Jahren haben sich Kryptowerte sowie die damit verbundenen Handels- und Investitionsmöglichkeiten deutlich weiterentwickelt und stärker am Kapitalmarkt etabliert.

Einkünfte sollen unter Kapitalvermögen fallen

Der Gesetzentwurf sieht deshalb einen Systemwechsel vor: Einkünfte aus bestimmten Kryptowerten im Privatvermögen sollen künftig als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterliegen. Damit würde die steuerliche Behandlung von Kryptowerten stärker an klassische Kapitalanlagen angeglichen. Über die endgültige Ausgestaltung entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren.


BMF vom 30.09.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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