• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“ veröffentlicht

25.04.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Referentenentwurf „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“ veröffentlicht

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf „zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“, kurz: „Justizstandorts-Stärkungsgesetz“ veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©nito/fotolia.com

„Wir machen die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland für große Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver. Bislang erschwert der dreistufige Instanzenzug zügige rechtskräftige Entscheidungen und es gibt nur begrenzte Möglichkeiten für eine Verhandlungsführung in englischer Sprache. Das wollen wir ändern“, sagt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Um dies zu erreichen, sieht der Referentenentwurf im Wesentlichen folgende gesetzliche Maßnahmen vor:

1. „Commercial Chambers“ bei den Landgerichten

Die Länder sollen vorsehen können, dass bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten an ausgewählten Landgerichten vor sog. Commercial Chambers geführt werden. Das Verfahren, einschließlich der Entscheidung, soll vollständig in englischer Sprache geführt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Parteien auf die Verfahrenssprache Englisch einigen oder die beklagte Partei dem nicht widerspricht.

2. „Commercial Courts“ bei den Oberlandesgerichten

Die Länder sollen für große privatrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzliche Spezialsenate bei ihren Oberlandesgerichten einrichten dürfen („Commercial Courts“). Auch hier kann das Verfahren vollständig in englischer Sprache stattfinden.

Zudem sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die für eine schnelle und effiziente Verhandlungsführung sorgen: Die Commercial Courts sollen mit spezialisierten Richterinnen und Richtern besetzt werden, die über sehr gute Sprachkompetenzen verfügen und Zugriff auf moderne technische Ausstattung in den Gerichten haben. Zudem ist unter anderem ein frühzeitiger Organisationstermin vorgesehen, um den Sach- und Streitstoff zu systematisieren, abzuschichten und um Vereinbarungen zu einem Verfahrensfahrplan zu treffen.

3. Revision zum Bundesgerichtshof

Gegen eine erstinstanzliche Entscheidung der Commercial Courts soll die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) stets zulässig sein. Eine umfassende Verfahrensführung in englischer Sprache soll – im Einvernehmen mit dem zuständigen Senat des BGH – auch in der Revision möglich sein.

4. Übersetzung, Geschäftsgeheimnisse und Öffentlichkeit

Die englischsprachigen Entscheidungen der Commercial Chambers, der Commercial Courts und des BGH sollen in die deutsche Sprache übersetzt und veröffentlicht werden. Dies ermöglicht die Vollstreckung und unterstützt die Rechtsfortbildung. Die Verfahrensregelungen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz sollen auf den gesamten Zivilprozess ausgeweitet werden. Künftig soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen bereits auf den Zeitpunkt der Klageerhebung vorverlegt werden. Die als geheimhaltungsbedürftig eingestuften Informationen sollen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht genutzt oder offengelegt werden dürfen.

5. Videoverhandlungen

Das BMJ hat bereits einen Referentenentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vorgelegt. Damit sollen insbesondere die bereits bestehenden zivilprozessualen Möglichkeiten zur Durchführung von Videoverhandlungen und Videobeweisaufnahmen flexibilisiert und erweitert werden. Auch in Verfahren vor den Commercial Chambers/Courts kann Videokonferenztechnik künftig verstärkt eingesetzt werden.

Der Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 02.06.2023 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.


BMJ vom 25.04.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Meldung

©marteck/fotolia.com


12.12.2025

BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Das Urteil des BGH schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Zugang von Insolvenzverwaltern zu prüfungsrelevanten Unterlagen.

weiterlesen
BGH stärkt Insolvenzverwalter im Wirecard-Komplex

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


12.12.2025

ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Der ISSB plant, bis zur COP17 der Konvention über die biologische Vielfalt im Oktober 2026 einen Entwurf für naturbezogene Offenlegungspflichten vorzulegen.

weiterlesen
ISSB startet Standardsetzung zu naturbezogenen Risiken und Chancen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank