27.06.2018

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf: Jahressteuergesetz 2018

Beitrag mit Bild

©Foto-Ruhrgebiet/fotolia.com

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2018 veröffentlicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 sollen die noch in diesem Jahr fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen.

Zu den notwendigen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2018  gehören notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie die Umsetzung von Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Außerdem enthält das Gesetz Folgeänderungen und Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und setzt weiteren kurzfristigen fachlichen und redaktionellen Änderungsbedarf um.

Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

  • Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (§§ 22f und 25e – neu – UStG)
  • Verfassungskonforme Regelung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften (Anwendung des § 8c Absatz 1 Satz KStG gemäß § 34 Absatz 6 KStG)
  • Folgeänderungen zum Investmentsteuerreformgesetz 2018, z. B. Teilfreistellung nach InvStG und Organschaft (§ 15 KStG)

Den Referentenentwurf finden Sie hier zum Download.

(BMF vom 25.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Kurt Kleemann/fotolia.com


12.10.2026

EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Die EU will Kapitalmärkte vereinheitlichen, Bürokratie abbauen und private Ersparnisse stärker für Investitionen nutzen.

weiterlesen
EU treibt gemeinsame Kapitalmarktaufsicht voran

Meldung

©adrian_ilie825/fotolia.com


12.10.2026

Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Das Rechnungswesen steht vor einem grundlegenden Wandel. Fachkräftemangel und steigende Anforderungen werden zunehmend zum Risiko.

weiterlesen
Fachkräftemangel wird zum Qualitätsrisiko im Accounting

Meldung

©estations/fotolia.com


09.10.2026

Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035

Bis Ende 2035 sollen E-Fahrzeuge privilegiert bleiben, während zusätzliche Überprüfungen künftig entfallen werden.

weiterlesen
Bundesrat will Privilegierung von E-Fahrzeugen bis 2035
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht