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29.11.2019

Meldung, Steuerrecht

Referentenentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts

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©vege/fotolia.com

Das Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts soll dazu dienen, Sinn und Zweck einzelner Vorschriften deutlicher im Gesetzeswortlaut zum Ausdruck zu bringen und Regelungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Zudem soll durch die Präzisierung gesetzlicher Normen mehr Rechtssicherheit geschaffen und die Rechtsanwendung vereinfacht werden.

Der Rechtsprechung im Bereich des Versicherungsteuerrechts ist zu entnehmen, dass Sinn und Zweck einzelner Normen des Versicherungsteuergesetzes nicht immer hinreichend im jeweiligen Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck kommen. Entscheidungen aus der jüngeren Vergangenheit belegen, dass es deshalb nicht immer möglich ist, dem Einzelfall gerecht zu werden.

Modernisierung des Versicherungsteuerrechts notwendig

Daher gilt es mit dem Versicherungsteuerrechtsmodernisierungsgesetz (VersStRModG) vor allem, durch klare (Neu-)Formulierung von Normen des Versicherungsteuergesetzes (VersStG) den Inhalt der Vorschriften zu präzisieren und auf diese Weise für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.

Im Übrigen hat sich gezeigt, dass einzelne Regelungen des VersStG aktuellen Entwicklungen nicht mehr im erforderlichen Maße Rechnung tragen; sie sollen daher entsprechend angepasst werden.

Wo verändert sich was?

Die geplanten Änderungen im Versicherungsteuergesetz erfordern zum großen Teil ergänzende Ausführungsbestimmungen in der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung (VersStDV). Darüber hinaus soll mit der vorgesehenen Erweiterung des § 11 die Rechtsgrundlage für weitere Regelungen in der VersStDV geschaffen werden. Diese sollen ebenfalls im Rahmen des Dritten Verkehrsteueränderungsgesetzes umgesetzt werden. Die VersStDV, die derzeit lediglich drei Paragrafen umfasst, wird auf diese Weise insgesamt „wiederbelebt“. Damit wird im Übrigen einem Anliegen des Bundesrechnungshofs Rechnung getragen. Er hatte angesichts der aktuellen Fassung der VersStDV zu Recht die Frage aufgeworfen, ob diese ihre Funktion, ausführende Bestimmungen zu Regelungen des VersStG zu treffen, noch erfüllt.

Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts finden Sie hier.

(BMF vom 14.11.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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