• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Referentenentwurf für public Country-by-Country Reporting (pCbCR)

11.10.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Referentenentwurf für public Country-by-Country Reporting (pCbCR)

Das DRSC stellt mit dem Briefing Paper einen Kurzüberblick über die künftigen Vorschriften zur Offenlegung eines länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichts bereit, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen ersten Einblick in die neuen Berichtspflichten zu geben.

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Am 30.09.2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 vom 24.11.2021 im Hinblick auf die Offenlegung von länderbezogenen Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen (pCbCR-Richtlinie). Mit dieser EU-Richtlinie wurde die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) geändert. EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis Juni 2023 in nationales Recht umzusetzen.

Zum Inhalt der pCbCR-Richtlinie

Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen hat aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit stattfindet, zu erfolgen.

Dadurch soll eine informierte öffentliche Debatte stattfinden können, ob die betroffenen multinationalen Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind. Die pCbCR-Richtlinie ergänzt insoweit die u. a. für bestimmte Kreditinstitute im europäischen Aufsichtsrecht bereits verankerte Pflicht zur öffentlichen länderbezogenen Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen. Indem die pCbCR-Richtlinie die Tätigkeit multinationaler Unternehmen transparenter macht, leistet sie einen Beitrag zur Erreichung der Ziele 12 und 16 der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Lücke bei der Publizität von Rechnungslegungsunterlagen

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 soll eine Lücke bei der Publizität von Rechnungslegungsunterlagen ausländischer Kapitalgesellschaften, die im Inland über Zweigniederlassungen tätig sind, schließen. Außerdem besteht ein Bedürfnis, die Verbunddefinition in § 271 Abs. 2 HGB anzupassen, die im Schrifttum vielfach als schwer verständlich und lückenhaft kritisiert wird. Ferner soll die Rechtsbeschwerdemöglichkeit für das Bundesamt für Justiz gegen Entscheidungen des Landgerichts im Ordnungsgeldverfahren passgenau fortentwickelt werden, um eine weitere Vereinheitlichung der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Verschuldenserfordernis in § 335 Absatz 5 Satz 1 HGB zu ermöglichen.

pCbCR-Richtlinie – so geht es weiter

Bis Juni 2027 ist eine Überprüfung der Vorschriften vorgesehen. Dabei soll die Europäische Kommission in einem Bericht insbesondere prüfen, ob eine Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs und der Angaben im Ertragsteuerinformationsbericht zweckmäßig erscheint (Art. 48h Bilanzrichtlinie). Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind bis zum 31. Oktober 2022 möglich.

Das Briefing Paper des DRSC zur pCbCR-Richtlinie finden Sie hier.


DRSC vom 10.10.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)