• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Reduzierung der Arbeitszeit in der Praxis schwierig

22.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Reduzierung der Arbeitszeit in der Praxis schwierig

Beitrag mit Bild

Wer Arbeitszeit reduzieren will, bekommt oft Probleme – vor allem in männerdominierten Berufen und bei knapper Personaldecke.

Einige Gesetze und Tarifverträge erlauben, die Arbeitszeit an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. In der Praxis ist dies jedoch schwierig bis unmöglich für Beschäftigte, zeigt eine aktuelle WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Für die Studie wurde anhand von 121 Interviews untersucht, wie Arbeitszeitoptionen – zum Beispiel Teilzeit, Elternzeit oder Freistellungen für Ehrenämter und Bildung – in der betrieblichen Praxis genutzt werden. Dabei zeigten sich große Unterschiede nach Beruf, Geschlecht und Position in der Firmenhierarchie. Teilzeit wird fast ausschließlich von Frauen genutzt, am häufigsten in mittleren Positionen. Doch auch Frauen haben mitunter Schwierigkeiten, wenn sie ihre Arbeitszeit verkürzen wollen – das gilt beispielsweise für Ärztinnen, Polizistinnen oder Ingenieurinnen.

Knappe Personalausstattung macht unflexibel

Viele Männer wünschen sich kürzere Arbeitszeiten, halten eine Reduzierung aber nicht für umsetzbar. Als Hindernisse wirken nicht nur die fehlende Akzeptanz von Vorgesetzen und im Kollegenkreis, sondern die oftmals rigide Arbeitsorganisation, die auf Ausfälle nicht reagiert, ebenso wie das Arbeitspensum, das schon bei Vollzeit durch Personalnot kaum zu bewältigen ist. Eine wichtige Rolle spielt daher die Personalsituation: Ist die Zahl der Mitarbeiter so berechnet, dass keine Reserven eingeplant sind, führen Fehlzeiten schnell zur Überlastung der Belegschaft . Wenn Einzelne in einer solchen Situation ihr Recht auf Arbeitszeitverkürzung nutzen, ziehen sie damit nicht selten den Unmut der Kollegen auf sich.

Elternzeit bei Hochqualifizierten schwieriger

Elternzeit von Vätern ist weitgehend akzeptiert, sofern sie nur zwei Partnermonate beanspruchen. Häufig wird erwartet, dass sie den Zeitraum der Elternmonate nach betrieblichen Belangen ausrichten. Hochqualifizierten Beschäftigten fällt es am schwersten, Elternzeit zu nutzen. Dies betrifft nicht nur Männer, sondern auch Frauen.

Weiterbildung je nach Position

Eine Freistellung für Weiterbildung wird am häufigsten den Hochqualifizierten gewährt. Den weniger Qualifizierten wird Weiterbildung, die nicht unmittelbar am Arbeitsplatz gebraucht wird, oft verwehrt oder durch mangelndes Entgegenkommen bei der Arbeitszeit erschwert. Das Fazit der Wissenschaftlerinnen: Wie flexibel sich die Arbeitszeit in der Praxis tatsächlich einteilen lässt, hängt stark vom beruflichen und betrieblichen Umfeld ab.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 21.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


14.09.2026

Referentenentwurf: Steuerreform für Tauschkryptowerte

Der Bundesfinanzminister bringt die Kryptowelt in Aufruhr. Lange schwebte eine Reform der Kryptobesteuerung für Privatanleger im Raum. Jetzt wurde der Referentenentwurf für ein Reformgesetz öffentlich.

weiterlesen
Referentenentwurf: Steuerreform für Tauschkryptowerte

Meldung

tashka2000/123rf.com


14.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


14.09.2026

Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Eine neue, dauerhaft ausgeübte Beschäftigung kann den Anspruch auf weiteren Verdienstausfallschaden nach Diskriminierung beenden.

weiterlesen
Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht