06.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Recruiting: Persönliche Kontakte sind Trumpf

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Jede dritte Stelle wird heute über persönliche Kontakte besetzt: 32 % aller Neueinstellungen kommen über die Nutzung persönlicher Kontakte zustande. Bei Kleinbetrieben beträgt der Anteil sogar 47 %. Das geht aus der aktuellen IAB-Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Internet-Jobbörsen, darunter die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bringen Arbeitgeber und neue Mitarbeiter bei 21 % der Neueinstellungen zusammen. 11 % der Stellenbesetzungen kommen über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. 10 % der Stellen werden über Stellenangebote in Zeitungen oder Zeitschriften besetzt, ebenfalls 10 % über Initiativbewerbungen oder Bewerberlisten. Auf private Arbeitsvermittlungen entfallen 4 % der Stellenbesetzungen. Andere Besetzungswege spielen dagegen nur eine geringe Rolle.

3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland insgesamt 3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen vorgenommen. 44 % davon entfielen auf kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Kleinbetriebe finden neues Personal vorwiegend über persönliche Kontakte und weniger über die eigene Internetpräsenz, Online-Jobbörsen oder soziale Medien. Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten erhalten eine wesentlich größere Zahl an Initiativbewerbungen als kleine und mittlere Betriebe. Bei Großbetrieben kommen Stellenbesetzungen auch überdurchschnittlich häufig über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. Jede fünfte Stelle wird in Großbetrieben auf diesem Weg besetzt.

Schwierigkeiten bei der Personalsuche vorwiegend bei Kleinbetrieben

Schwierigkeiten bei der Personalsuche treten vorwiegend bei Kleinbetrieben auf. Dies liegt häufig an vergleichsweise geringeren Einstiegslöhnen und zum Teil ungünstigeren Arbeitsbedingungen als in mittleren und größeren Betrieben. Unter den Kleinbetrieben befinden sich beispielsweise Handwerksbetriebe mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Andererseits bieten Kleinbetriebe neuen Mitarbeitern häufiger unbefristete Arbeitsverträge als Großbetriebe.

(IAB, PM vom 22.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


20.04.2026

Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin scheiterte, weil Pflichtverstoß und Verhältnismäßigkeit das Gericht nicht überzeugten.

weiterlesen
Arbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.04.2026

Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Der Bundestag hat strengere Regeln für Verbraucherkredite beschlossen und zugleich eine Rechtsgrundlage für die Förderung neuer E-Autos geschaffen.

weiterlesen
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


17.04.2026

Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen

Rechtsanwälte müssen bei der Vermögensauskunft auch Mandantenforderungen offenlegen, trotz berufsrechtlicher Schweigepflicht.

weiterlesen
Vermögensauskunft: Anwalt muss Mandantenforderungen offenlegen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht