06.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Recruiting: Persönliche Kontakte sind Trumpf

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Jede dritte Stelle wird heute über persönliche Kontakte besetzt: 32 % aller Neueinstellungen kommen über die Nutzung persönlicher Kontakte zustande. Bei Kleinbetrieben beträgt der Anteil sogar 47 %. Das geht aus der aktuellen IAB-Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Internet-Jobbörsen, darunter die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bringen Arbeitgeber und neue Mitarbeiter bei 21 % der Neueinstellungen zusammen. 11 % der Stellenbesetzungen kommen über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. 10 % der Stellen werden über Stellenangebote in Zeitungen oder Zeitschriften besetzt, ebenfalls 10 % über Initiativbewerbungen oder Bewerberlisten. Auf private Arbeitsvermittlungen entfallen 4 % der Stellenbesetzungen. Andere Besetzungswege spielen dagegen nur eine geringe Rolle.

3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland insgesamt 3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen vorgenommen. 44 % davon entfielen auf kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Kleinbetriebe finden neues Personal vorwiegend über persönliche Kontakte und weniger über die eigene Internetpräsenz, Online-Jobbörsen oder soziale Medien. Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten erhalten eine wesentlich größere Zahl an Initiativbewerbungen als kleine und mittlere Betriebe. Bei Großbetrieben kommen Stellenbesetzungen auch überdurchschnittlich häufig über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. Jede fünfte Stelle wird in Großbetrieben auf diesem Weg besetzt.

Schwierigkeiten bei der Personalsuche vorwiegend bei Kleinbetrieben

Schwierigkeiten bei der Personalsuche treten vorwiegend bei Kleinbetrieben auf. Dies liegt häufig an vergleichsweise geringeren Einstiegslöhnen und zum Teil ungünstigeren Arbeitsbedingungen als in mittleren und größeren Betrieben. Unter den Kleinbetrieben befinden sich beispielsweise Handwerksbetriebe mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Andererseits bieten Kleinbetriebe neuen Mitarbeitern häufiger unbefristete Arbeitsverträge als Großbetriebe.

(IAB, PM vom 22.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht