• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Recruiting in sozialen Netzwerken bleibt Ausnahme

14.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Recruiting in sozialen Netzwerken bleibt Ausnahme

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Immer häufiger bekommen Unternehmen auf ihre Stellenanzeigen keine geeigneten Bewerbungen, dennoch machen sich nur die wenigsten Personalabteilungen in sozialen Netzwerken aktiv auf die Suche nach geeigneten Kandidaten.

Gerade einmal 3 von 10 Personalern (30 %) aus mittelständischen und Großunternehmen geben an, in sozialen Netzwerken wie Xing, LinkedIn oder auch Facebook nach Mitgliedern zu suchen, deren Profil passend für zu besetzende Stellen sein könnte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Business-Netzwerke am besten zur Personalsuche geeignet

„Die Zeiten, in denen Unternehmen ein standardmäßiges Stelleninserat veröffentlichen konnten, um dann unter einer Vielzahl passender Bewerber aussuchen zu können, sind endgültig vorbei. Zur Kernkompetenz von Personalabteilungen muss es heute gehören, aktiv geeignete Kandidaten zu identifizieren und anzusprechen. Dafür eignen sich gerade Business-Netzwerke hervorragend“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Von einer direkten Online-Ansprache können besonders kleinere Unternehmen profitieren, die sonst oftmals unter dem Radar potenzieller Bewerber bleiben.“

Je kleiner das Unternehmen, desto seltener aktive Ansprache

Allerdings haben hier gerade kleinere Unternehmen den größten Nachholbedarf. So nutzt nur jeder vierte Personaler (24 %) in Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitern soziale Netzwerke für die aktive Kandidatensuche, bei Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern ist es bereits jeder Dritte (33 %). Und in Großunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten geben sogar 4 von 10 (44 %) Personalverantwortlichen an, gezielt in Netzwerken potenzielle Bewerber anzusprechen. Auch zwischen den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Während in der Industrie und bei Dienstleistungsunternehmen rund jede dritte Personalabteilung (32 %) in sozialen Netzwerken auf die Suche geht, sind es bei Handelsunternehmen gerade einmal 18 %.

(Bitkom, PM vom 14.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank