• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Recruiting in sozialen Netzwerken bleibt Ausnahme

14.09.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Recruiting in sozialen Netzwerken bleibt Ausnahme

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Immer häufiger bekommen Unternehmen auf ihre Stellenanzeigen keine geeigneten Bewerbungen, dennoch machen sich nur die wenigsten Personalabteilungen in sozialen Netzwerken aktiv auf die Suche nach geeigneten Kandidaten.

Gerade einmal 3 von 10 Personalern (30 %) aus mittelständischen und Großunternehmen geben an, in sozialen Netzwerken wie Xing, LinkedIn oder auch Facebook nach Mitgliedern zu suchen, deren Profil passend für zu besetzende Stellen sein könnte. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Business-Netzwerke am besten zur Personalsuche geeignet

„Die Zeiten, in denen Unternehmen ein standardmäßiges Stelleninserat veröffentlichen konnten, um dann unter einer Vielzahl passender Bewerber aussuchen zu können, sind endgültig vorbei. Zur Kernkompetenz von Personalabteilungen muss es heute gehören, aktiv geeignete Kandidaten zu identifizieren und anzusprechen. Dafür eignen sich gerade Business-Netzwerke hervorragend“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Von einer direkten Online-Ansprache können besonders kleinere Unternehmen profitieren, die sonst oftmals unter dem Radar potenzieller Bewerber bleiben.“

Je kleiner das Unternehmen, desto seltener aktive Ansprache

Allerdings haben hier gerade kleinere Unternehmen den größten Nachholbedarf. So nutzt nur jeder vierte Personaler (24 %) in Unternehmen mit 50 bis 99 Mitarbeitern soziale Netzwerke für die aktive Kandidatensuche, bei Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern ist es bereits jeder Dritte (33 %). Und in Großunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten geben sogar 4 von 10 (44 %) Personalverantwortlichen an, gezielt in Netzwerken potenzielle Bewerber anzusprechen. Auch zwischen den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Während in der Industrie und bei Dienstleistungsunternehmen rund jede dritte Personalabteilung (32 %) in sozialen Netzwerken auf die Suche geht, sind es bei Handelsunternehmen gerade einmal 18 %.

(Bitkom, PM vom 14.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)