20.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Rechtsreferendariat in Teilzeit

Beitrag mit Bild

Nicht familienfreundlich: Die Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes ist gegenwärtig nur in Vollzeit vorgesehen.

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, den die Bundesregierung jetzt an den Bundestag weitergeleitet hat, soll es ermöglichen, das Referendariat in der juristischen Ausbildung in Teilzeitarbeit zu absolvieren.

Juristische Berufe können in Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Für die juristische Ausbildung gilt dies jedoch bislang nicht. Aufgrund der Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes ist dies derzeit, anders als in der Lehrerausbildung, nicht möglich, stellt die Länderkammer fest. Dies führe „vielfach dazu, dass Absolventinnen und Absolventen des Studiums und der ersten Prüfung, die familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen, den Vorbereitungsdienst entweder verzögert oder gar nicht aufnehmen“. Dadurch blieben vielen Menschen Berufswege versperrt.

Änderung des Richtergesetzes

Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlaubt, die dort vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken und dadurch Teilzeittätigkeiten zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das angestrebte Ziel. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, da sie dadurch die „Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen“ gefährdet sieht. Sie kündigt an, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einzubringen.

(Dt. Bundestag, hib 29/2017 vom 19.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


24.02.2026

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Eine aktuelle Studie belegt, dass Homeoffice dauerhaft etabliert ist und Unternehmen nun gefordert sind, hybride Arbeitsmodelle strategisch auszugestalten.

weiterlesen
Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)