05.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsrahmen für die private Altersvorsorge

Beitrag mit Bild

Die private Altersvorsorge ist von wesentlicher Bedeutung, weil die Menschen länger leben, während die öffentlichen Finanzen unter Druck bleiben werden und das Zahlenverhältnis zwischen Rentnern und Arbeitnehmern sich in den kommenden 35 Jahren verdoppeln wird.

Die EU-Kommission möchte mehr Ersparnisse in die private Altersvorsorge lenken, um eine angemessene Versorgung im Ruhestand zu sichern. Im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion wird die Kommission den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts nun prüfen.

Höhere Investitionen in die private Altersvorsorge schaffen zusätzliches Kapital für die Finanzierung der Wirtschaft und tragen damit zu einem stärkeren Binnenmarkt für Kapital bei. Daher hat die EU-Kommission eine bis zum 31.10.2016 laufende öffentliche Konsultation gestartet. Diese soll mögliche Hindernisse für die Einführung von Altersvorsorgeprodukten identifizieren und Meinungen dazu einholen, wie die Schwierigkeiten bewältigt werden können. Zugleich wird die Konsultation der Kommission dabei helfen, den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts zu prüfen.

Entwicklung eines europäischen Altersvorsorgeprodukts

Die öffentliche Konsultation stützt sich auf einschlägige Vorarbeiten der Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Sie richtet sich an Privatpersonen (Inhaber und mögliche Käufer von Altersvorsorgeprodukten), Verbraucherschutzorganisationen und an Organisationen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten oder anbieten möchten, oder an Beteiligte, die solche Organisationen vertreten, sowie an staatliche Aufsichtsbehörden im Bereich der Altersvorsorge, Wissenschaftler und andere Fachleute, die beruflich im Bereich der Altersvorsorge tätig sind.

(EU-Kommission vom 27.07.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank