05.08.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsrahmen für die private Altersvorsorge

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Die private Altersvorsorge ist von wesentlicher Bedeutung, weil die Menschen länger leben, während die öffentlichen Finanzen unter Druck bleiben werden und das Zahlenverhältnis zwischen Rentnern und Arbeitnehmern sich in den kommenden 35 Jahren verdoppeln wird.

Die EU-Kommission möchte mehr Ersparnisse in die private Altersvorsorge lenken, um eine angemessene Versorgung im Ruhestand zu sichern. Im Rahmen des Aktionsplans zur Schaffung einer Kapitalmarktunion wird die Kommission den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts nun prüfen.

Höhere Investitionen in die private Altersvorsorge schaffen zusätzliches Kapital für die Finanzierung der Wirtschaft und tragen damit zu einem stärkeren Binnenmarkt für Kapital bei. Daher hat die EU-Kommission eine bis zum 31.10.2016 laufende öffentliche Konsultation gestartet. Diese soll mögliche Hindernisse für die Einführung von Altersvorsorgeprodukten identifizieren und Meinungen dazu einholen, wie die Schwierigkeiten bewältigt werden können. Zugleich wird die Konsultation der Kommission dabei helfen, den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines Europäischen Altersvorsorgeprodukts zu prüfen.

Entwicklung eines europäischen Altersvorsorgeprodukts

Die öffentliche Konsultation stützt sich auf einschlägige Vorarbeiten der Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Sie richtet sich an Privatpersonen (Inhaber und mögliche Käufer von Altersvorsorgeprodukten), Verbraucherschutzorganisationen und an Organisationen, die Altersvorsorgeprodukte anbieten oder anbieten möchten, oder an Beteiligte, die solche Organisationen vertreten, sowie an staatliche Aufsichtsbehörden im Bereich der Altersvorsorge, Wissenschaftler und andere Fachleute, die beruflich im Bereich der Altersvorsorge tätig sind.

(EU-Kommission vom 27.07.2016/ Viola C. Didier)


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