• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

26.09.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsdienstleistungsaufsicht soll zentralisiert werden

Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden.

Beitrag mit Bild

©jirsak/123rf.com

Dies sieht ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) zur Rechtsdienstleistungsaufsicht vor, der am 29.09.2022 im Bundestag in erster Lesung beraten wird. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 01.01.2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden.

Rechtsdienstleistungsaufsicht bislang zersplittert

Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Diesen Umstand haben seit langer Zeit vor allem verschiedene Fachverbände kritisiert.

Bußgelder für unbefugte Rechtsdienstleistungen

Ferner sollen mit Gesetzentwurf „alle Formen unbefugter Rechtsdienstleistungen, sofern sie selbständig und geschäftsmäßig betrieben werden, (wieder) als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt werden“. Auf diese Weise werde eine wirksame Bekämpfung unbefugter Rechtsdienstleistungen sowie die Herstellung eines insgesamt ausgewogenen Sanktionensystems gewährleistet, führt die Bundesregierung zur Begründung an. Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderungen im Berufsrecht rechtsberatender Berufe bestehen laut Entwurf aus verschiedenen Verbesserungen sowie gesetzlichen Klarstellungen und Anpassungen „mit lediglich geringfügigen Auswirkungen“.

Wer soll zuständig sein?

In seiner Stellungnahme zur Zentralisierung der Rechtsdienstleistungsaufsicht plädiert der Bundesrat dafür, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Zur Begründung führt die Länderkammer die „große Sachnähe“ der Finanzämter an. Ein weiterer Grund sei das nicht vorhandene Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz, das erst aufgebaut werden müsste.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung soll laut Entwurf nachgereicht werden.


Dt. Bundestag vom 26.09.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


02.03.2026

Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Mit der Aktivrente will die Bundesregierung erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben halten und belohnt das mit einem attraktiven Steuerfreibetrag.

weiterlesen
Aktivrente: Wer vom Steuerbonus besonders profitiert

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


02.03.2026

Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Technologischer Fortschritt und flexible Arbeitsmodelle allein verhindern keine Überlastung. Gerade junge Beschäftigte leiden überdurchschnittlich unter Stress.

weiterlesen
Stress-Studie: Gen Z ist doppelt so gestresst wie die Babyboomer

Steuerboard

Katrin Dorn / Frank Niesmann


02.03.2026

BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch

Bereits mit Urteil vom 19.09.2012 (IV R 11/12) hatte der IV. Senat des BFH entschieden, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen von Wirtschaftsgütern im Rahmen des § 6 Abs. 5 EStG die modifizierte Trennungstheorie anzuwenden sei.

weiterlesen
BFH: Modifizierte Trennungstheorie setzt sich durch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)