06.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwälte sind keine Kreditdienstleister

Beitrag mit Bild

©Thomas Reimer/fotolia.com

Im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten sollen „Kreditdienstleister“ einer Zulassungs- und Registrierungspflicht unterworfen werden. Streitig war bislang, ob unter den Begriff auch anwaltliche Rechtsdienstleistungen fallen.

Sowohl der Rat als auch das EU-Parlament haben Fortschritte in der Befassung mit dem Richtlinienentwurf über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten COM(2018) 135 erzielt. Der Rat hat hierzu seine allgemeine Ausrichtung angenommen. Diese sieht u.a. in Art. 2 Abs. 4a vor, dass Mitgliedsstaaten die Schuldendienstverwaltung der Ansprüche eines Kreditgebers im Rahmen eines Kreditvertrags oder bei einem Kreditvertrag selbst durch einen Anwalt vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen können.

Klarstellung in Bezug auf die Anwaltschaft

Der DAV hatte bereits im Vorfeld kritisiert, dass die Definition von „Kreditdienstleistern“ so weit gefasst ist, dass darunter auch anwaltliche Rechtsdienstleistungen in einem nennenswerten Kernbereich fallen würden. Hier erfolgt nun dementsprechend eine Klarstellung. Der Berichtsentwurf und die Änderungsanträge im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments gehen in eine ähnliche Richtung: In AM 61 wird eine quasi identische Änderung zur allgemeinen Ausrichtung vorgeschlagen und in AM 292 eine explizite Ausnahme für Anwälte vom Anwendungsbereich in der Definition „Kreditdienstleister“ vorgesehen. Zudem sehen sowohl der Rat als auch das EU-Parlament die Streichung des umstrittenen AECE-Verfahrens (Vereinbarung zur beschleunigten Sicherheitenverwertung durch freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung) vor. Das Verfahren muss nun in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgegriffen werden.

(DAV, EiÜ vom 03.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


20.02.2026

EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Viele Mitgliedstaaten gehen über die EU-Mindestvorgaben hinaus, was zu großen Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie führt.

weiterlesen
EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.02.2026

Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Mit der geplanten Reform verschiebt die Bundesregierung den Schwerpunkt im Arbeitsschutz von formalen Bestellpflichten hin zur konkreten Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

weiterlesen
Arbeitsschutz auch ohne Sicherheitsbeauftragten

Meldung

©jirsak/123rf.com


20.02.2026

„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben

Werbung mit „CO₂-neutralem Versand“ und „nachhaltig & regional“ sind irreführende Aussagen, wenn sie nicht hinreichend konkretisiert werden.

weiterlesen
„CO₂-neutral“ reicht nicht: Gericht verlangt klare Umweltangaben
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)