17.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Rechtsanwälte: Berufsrecht im Umbruch

Beitrag mit Bild

In zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte werden Neuregelungen vorgenommen.

Der Nachweis von Kenntnissen des anwaltlichen Berufsrechts, eine allgemeine Fortbildungspflicht von bis zu 40 Stunden und die Zustellung von Anwalt zu Anwalt: Noch in diesem Jahr könnte sich das Berufsrecht der Rechtsanwälte bedeutend verändern.

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe veröffentlicht. Mit dem Gesetzentwurf wird die neu gefasste Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe umgesetzt. Insbesondere werden in zahlreichen Bereichen des Berufsrechts der Rechtsanwälte Neuregelungen vorgenommen.

Zahlreiche Neuerungen geplant

Rechtsanwälte sollen zukünftig im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Zulassung Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen müssen. Außerdem soll die Satzungsversammlung ermächtigt werden, die allgemeine Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte sowie die Zustellung von Anwalt zu Anwalt durch Satzung zu regeln. Darüber hinaus soll der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt werden. Auch die Vorschrift zur Führung von Handakten durch Rechtsanwälte soll überarbeitet werden. Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern sollen zukünftig im Wege der Briefwahl durchgeführt werden. Schließlich soll der Begriff des Berufshelfers in § 53a StPO neu definiert werden.

(BRAK vom 11.05.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.12.2023

Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Seit Anfang 2022 kontrolliert die BaFin die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und führt Stichproben- und Anlassprüfungen durch.

weiterlesen
Bilanzkontrolle 2024: Lagebericht im Fokus

Interview

Daniel Hammes


04.12.2023

„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

„Arbeitsschutz ist grundsätzlich keine Frage der Betriebsgröße sondern muss immer sichergestellt sein“, erklärt Rechtsanwalt Daniel Hammes von der Wirtschaftskanzlei FPS-law.

weiterlesen
„Der Arbeitsschutz muss immer sichergestellt sein“

Meldung

©jat306/fotolia.com


04.12.2023

Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Die Bundesregierung hat sich am 01.12.2023 mit 32 konkreten Vorschlägen zum Berichtspflichtenabbau in die EU-Konsultation eingebracht.

weiterlesen
Kommt eine Vereinfachung von Berichtspflichten auf EU-Ebene?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank